Angebote
Mittwoch, 31 Juli 2019 13:00
Steuerliche Absetzung nicht regelmäßig anfallender Aufwendungen
Zuständige Institution
Wohnsitzfinanzamt
Beschreibung
Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung, Entgelt für Unterrichtserteilung
Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel, Kosten der Heilbehandlung, und ein allfälliges Entgelt für Unterrichtserteilung in einer Sonder- oder Pflegeschule oder für die Tätigkeit in einer Behindertenwerkstätte sind im Rahmen der Steuererklärung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen.
Unterbringung im Vollinternat
Bei der Unterbringung in einem Vollinternat verringert sich der monatliche Pauschalbetrag von € 262,00 auf € 8,73 pro Tag der Unterbringung.
Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der Steuererklärung einzubringen. Ein Nachweis der tatsächlichen Kosten ist nicht erforderlich.
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Steuerliche Begünstigungen, Frei- und Absetzbeträge