Angebote
Mittwoch, 31 Juli 2019 13:01
Studienbeihilfe (erhöhte)
Zuständige Institution
Beschreibung
Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr.
Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.
Voraussetzungen für den den Bezug von Studienbeihilfe
Zuständige Behörde:
Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig.
Zielgruppen
Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht.
Links
Studienbeihilfenbehörde - Studierende mit Behinderung
weitere Förderungen
weitere Förderungen
Published in
Studium und Behinderung