Neuanträge für die mobile Familienentlastung ab dem 1.6.25 stellen

Seit dem Jahr 2009 gewährt das Land Familienentlastung in Form von Leistungsbons (Familienentlastungsgutscheine). Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen können diese Leistungsbons wahlweise bei verschiedenen Leistungsanbietern einlösen.
Die Mobile Familienentlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt.

Die Leistungsbons dienen zur Entlastung der Familie, d. h., die Betreuung und Pflege eines Kindes mit Behinderung kann vorübergehend an geschulte Betreuungspersonen abgegeben werden.
Mit einem Leistungsbon können jeweils 90 % der Kosten einer Betreuungsstunde bezahlt werden. Für die Familie verbleibt ein 10 %iger Kostenbeitrag.

Alle Informationen zur Mobile Familienentlastung - Land Vorarlberg erhalten Sie HIER.

Termine und Fristen

  • Das gültige Kontingent kann nur im Zeitraum vom 01.09. bis 31.08. des folgenden Jahres eingelöst werden.
  • Neuanträge können ab dem 01.06. des jeweiligen Folgejahres gestellt werden (die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum).
  • Einlangende Anträge werden ab dem 01. November anteilsmäßig berechnet.

 

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