Pilotprojekt zur Ausweitung und Harmonisierung der Persönlichen Assistenz

Das neue Modell sieht die Zusammenführung der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und im Privatbereich vor, sodass künftig nur noch ein Antrag an einer Stelle nötig ist, um beide Leistungen zu bekommen.

Wer kann persönliche Assistenz beantragen?
Mit der Ausweitung der Persönlichen Assistenz auf alle Lebensbereiche können Menschen von 15 bis 65 Jahre mit einem Behinderungsgrad von 50 Prozent diese Dienstleistung bis zu einem Umfang von 3.600 Stunden jährlich beantragen.
Der bewilligte Hilfebedarf wird im Rahmen einer individuellen Bedarfsprüfung durch das Land Vorarlberg erhoben.

Festanstellung
Außerdem werden die Assistent:innen in eine Festanstellung überführt und damit in ein für sie wesentlich attraktiveres Arbeitsverhältnis.

Pflegende Angehörige als Assistent:innen
Ebenso können pflegende Angehörige im Rahmen einer Anstellung einen Teil der Assistenz übernehmen.
Die Servicestelle Persönliche Assistenz Vorarlberg wird zu deren Dienstgeber.

Nächster Ausbauschritt - Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen
Ein weiterer Ausbauschritt besteht darin, die Zielgruppe zu erweitern. Bisher steht die Persönliche Assistenz Menschen zur Verfügung, die in der Lage sind, die Assistenz selbst anzuleiten. Ziel ist es, dass die Persönliche Assistenz künftig auch Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen zur Verfügung steht.

Die erweiterte Persönliche Assistenz kann ab Jänner 2024 beim Amt der Landesregierung oder beim Sozialministeriumsservice beantragt werden. Die Anträge stehen auf der Homepage des Landes zur Verfügung.

 

 

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