Neuerungen für Menschen mit Behinderung im Wahlrecht

Durch das Wahlrechtsänderungsgesetz sind ab Jänner 2024 eine Reihe von Vorschriften für barrierefreie Wahlen hinzugekommen.

Schaffung einer zeitgemäßen Terminologie betreffend Menschen mit Behinderungen.
Dies beinhaltet das Recht Informationen in leicht lesbarer Form zu erhalten.

Auch wurden gesetzliche Vorschriften zu Mindest-Schriftgrößen, Abschrägen der Stimmzettel-Schablonen sowie Wahlkarten-Schablone samt Braille-Aufschrift erlassen.

Ab 1.1.2028 müssen sämtliche Wahllokale barrierefrei erreichbar sein.

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