Behinderten-Fahrdienst Rotes Kreuz

Zuständige Institution

Rotes Kreuz - Landesverband Vorarlberg
Industriepark Runa
Beim Gräble 10
6800 Feldkirch
Tel: +43 5522 77000
Fax: +43 5522 77000 9009
E-Mail
Website

Kurzbeschreibung

Fahrdienste für behinderte Personen durch das Rote Kreuz

Beschreibung

Der Fahrdienst des Roten Kreuzes für Menschen mit Beeinträchtigungen musste im Zuge der Pandemie eingeschränkt werden. Weil Ehrenamtliche fehlen, müsse der Fahrdienst weiter eingeschränkt bleiben, so das Rote Kreuz.
Derzeit kann der Dienst nur noch für Behördentermine oder Beerdigungen in Anspruch genommen werden.

Der Behindertenfahrdienst (BHF) ist eine freiwillige, soziale Dienstleistung des Österreichischen Roten Kreuzes, Landesverband Vorarlberg in Kooperation mit dem Zivil-Invalidenverband.

Zweck dieses Dienstes ist es, Zivilinvalid:innen (vorwiegend Rollstuhlfahrer:innen) die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dabei wird die Dienstleistung analog dem öffentlichen Verkehr angeboten, das heißt zu Tarifen ähnlich des ÖPNV kann bei Verfügbarkeit eines speziellen Fahrzeuges (BHFs) ein Abhol- und Bring-Service von Gehsteigkante zu Gehsteigkante angefordert werden.

Gegen Voranmeldung können Fahrten von Montag bis Samstag ab 07:00 Uhr (frühestmöglicher Fahrtantritt) bis 19:00 Uhr (Fahrtende) gemacht werden.

Anmeldung:
Rufnummer für die Anmeldung: 14844

  • BHF-Fahrten sind rechtzeitig, das heißt, für Fahrten von Montag bis Freitag einen Tag vorher, Fahrten für Samstag zwei Tage vorher über die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle (RFL) anzumelden. 
  • Fahrten, insbesondere auch jene, die nicht rechtzeitig angemeldet wurden, können immer nur nach Maßgabe der dienstlichen Möglichkeit durchgeführt werden.
  • Grundsätzlich gilt, wer zuerst anmeldet, bekommt zuerst das Fahrzeug.
  • In nachweislich notwendigen Fällen (z.B. Behördenvorladung, etc.) kann der Disponent eine Fahrt zu Gunsten eines späteren Anforderers umdisponieren.

Zielgruppen

Personen mit einem gültigen Ausweis des Zivilinvalidenverbandes oder des Bundessozialamtes mit dem Vermerk „Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar" – wird beim Abholen geprüft

Ziele/Wirkung

Zweck des Behindertenfahrdienstes ist es, Gehbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.

  • Besorgungen des täglichen Lebens (Besuch von Behörden, Banken, Einkaufsmöglichkeiten, etc.) – Einkaufsfahrten nur einmal wöchentlich!
  • Fahrten zur Freizeitgestaltung (Besuch von Vereinen, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder Turnhallen, etc.)
  • Fahrten zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen (Besuch von Kinos, Theatervorstellungen, Museen, etc.)
  • Therapiefahrten, sofern sie weder von einem/einer Ärzt:in angeordnet, noch von der Versicherung bezahlt werden und über die medizinische Rehabilitation im engeren Sinne hinausgehen.
  • Fahrten zur Aus- und Weiterbildung (Besuch von Einzelveranstaltungen, Besuch von unregelmäßigen Kursen und Seminaren – max. fünf Veranstaltungstermine, etc.)
  • Ersatzfahrten, bei Ausfall des eigenen Fahrzeuges (max. eine Woche lang können regelmäßige Fahrten z.B. zur Arbeitsstätte, nach Ausfall des eigenen Fahrzeuges durchgeführt werden).

Keine Fahrtmöglichkeit besteht für:

  • Regelmäßige, täglich oder mehrmals wöchentlich notwendige Fahrten (Besuch einer Schule, Erreichung des Arbeitsplatzes etc.)
  • Personen, die sich in einer Pflegestufe befinden und von daheim in eine Pflegeeinrichtung (Tagesbetreuung) bzw. von einem Pflegeheim nach Hause zu einem Besuch möchten – das ist Krankentransport!

Links

Rotes Kreuz Vorarlberg - Fahrdienstleistungen

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