REHA für Kinder

Zuständige Institution

Der leistungszuständige Krankenversicherungsträger des Kindes oder Jugendlichen

Der Antrag auf REHA für Kinder kann vom/von der zuständigen Kinderärzt:in ausgefüllt und abgegeben werden.
Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche zu erhalten, müssen Betroffene einen Rehabilitationsantrag für Kinder und Jugendliche stellen. Das ausgefüllte Antragsformular für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen inkl. Beiblatt für die familienorientierte Rehabilitation ist beim leistungszuständigen Krankenversicherungsträger des Kindes oder Jugendlichen zur Bewilligung einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge bei jedem Sozialversicherungsträger einzubringen – auch wenn ein anderer Versicherungsträger tatsächlich zuständig ist.
In diesem Fall wird der Antrag an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet („Allspartenservice“).

Beschreibung

Kinder mit Krankheiten aber auch mit Beeinträchtigungen können um REHA für Kinder ansuchen. 

Nicht nur Erwachsene müssen nach einer schweren Krankheit wieder fit für den Alltag werden. Auch Kinder brauchen nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall oft rehabilitative Unterstützung.
Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sich jedoch in vielerlei Hinsicht von der Rehabilitation im Erwachsenenbereich. Dazu gehören auch Schulunterricht und Freizeitgestaltung.

Seit einigen Jahren gibt es nun auch in Österreich ein flächendeckendes Angebot.

Wann besteht Anspruch auf Kinder- und Jugend-Rehabilitation?
Grundsätzlich haben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Möglichkeit, eine Rehabilitation in einem Kinder- und Jugend-Rehazentrum in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung ist ein ärztlicher Befund, der eine Rehabilitation in einem spezialisierten Zentrum als sinnvoll erachtet.

Für welche Krankheiten sind Reha-Angebote verfügbar?
Bestimmte Krankheiten gelten als Indikationen für eine Rehabilitation. Reha-Angebote im Kinder- und Jugendbereich sind für Behandlungen in folgenden Bereichen verfügbar:

  • Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates (Mobilisierung)
  • Neurologie
  • Neurochirurgie
  • Kinderchirurgie
  • Psychosoziale Rehabilitation (u.a. Essstörungen, depressive Störungen, Angststörungen)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (u.a. erworbene und angeborene Herzfehler, vor und nach Herzoperationen)
  • Lungenerkrankungen (u.a. chronische Bronchitiden, Asthma, Mukoviszidose)
  • Erkrankungen des Stoffwechselsystems (u.a. angeborene Stoffwechselstörungen, lysosomale Speicherkrankheiten, schwer einstellbarer Diabetes, Adipositas) und des Verdauungsapparates sowie
  • familienorientierte Nachsorge nach Krebserkrankungen

Können Begleitpersonen mit aufgenommen werden?

Freistellung gilt ab 1. November 2023
Ab dem 1. November ist die Pflegefreistellung in Kraft. Das heißt, dass Eltern für Reha-Begleitung von Kindern Anspruch auf Freistellung von bis zu 4 Wochen haben.
Bis zum 12. Lebensjahr muss eine Bezugsperson das Kind auf Reha begleiten. Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt war das bisher für viele Familien schwierig.

Wie funktioniert die Eltern-Freistellung?

  • Reha-Antrag gemeinsam mit Haus- oder Fach-Ärzt:innen ausfüllen
  • Bewilligung durch die Sozialversicherung einholen
  • Bewilligung innerhalb von einer Woche beim Arbeitgeber vorlegen Ab diesem Zeitpunkt bis 4 Wochen nach dem Reha-Aufenthalt haben Eltern einen Kündigungsschutz.
  • Termin-Bestätigung durch die Reha-Klinik
  • Datum des Reha-Aufenthalts umgehend an den Arbeitgeber

Während der Zeit des Aufenthalts kann Pflegekarenzgeld bezogen werden.
Der Grundbetrag des Pflegekarenzgelds ist einkommensabhängig und liegt in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld (55 % des täglichen Nettoeinkommens, Berechnung anhand des durchschnittlichen Bruttoentgelts), mindestens jedoch in Höhe der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Für unterhaltsberechtigte Kinder gibt es Kinderzuschläge.

Links

Gesundheit.gv.at 
Rehabilitation für Kinder
Österreichische Sozialversicherung - Rehabilitationsantrag für Kinder und Jugendliche
Förderverein - Kinder und Jugendlichenrehabilitation in Österreich
Österreichischer Rehabilitationskompass
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Sozialministeriumservice

 

 

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