Vorschulstufe

In der Vorschulstufe sind jene Kinder zu unterrichten, die in dem betreffenden Kalenderjahr schulpflichtig geworden sind, jedoch noch nicht die Schulreife besitzen. Dasselbe gilt für Kinder, deren vorzeitige Aufnahme in die 1. Schulstufe widerrufen wurde.
Die soziale Integration behinderter Kinder ist dabei zu berücksichtigen.
Die Vorschulstufe kann in einem getrennten Angebot oder gemeinsam mit anderen Schulstufen geführt werden.

Besuch des Vorschuljahres
Wenn bei der Anmeldung des Kindes angenommen werden kann, dass das Kind noch nicht bereit für den Besuch der Volksschule ist, oder falls die Eltern (bzw. der Vormund) des Kindes wollen, dass die Voraussetzungen für den Volksschulbesuch untersucht werden, muss der/die Direktor:in der Schule entscheiden, ob das Kind in der Lage ist in die Volksschule einzutreten. Kinder, welche das schulpflichtige Alter erreicht haben, jedoch noch nicht bereit für den Besuch der Volksschule sind, müssen zum Vorschuljahr zugelassen werden (Vorschulstufe).

Die Teilnahme am Vorschuljahr kann in separat geführten Vorschulklassen stattfinden oder gemeinsam mit Klassen der 1. und 2. Schulstufe bzw. in Mehrstufenklassen durchgeführt werden.

Nach dem Abschluss des Vorschuljahres wird das Kind zum Besuch der 1. Schulstufe der Volksschule zugelassen.

Links

österreich.gv.at - Vorschulstufe
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Volksschule

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors