EU-Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden

Beschreibung

Die EU-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist im Juli 2008 in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass keinem Menschen die Beförderung mit einem Flugzeug aufgrund seiner Behinderung verweigert werden darf. Zugleich sollen behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unentgeltlich die Hilfe erhalten, die sie benötigen, um die gleichen Flugreisemöglichkeiten zu haben wie jeder andere Fluggast auch.

Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung von
“[…] Schutz und Hilfeleistung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten.” (Art. 1).
Grundanliegen der Verordnung ist behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden in gleichem Umfang wie anderen Menschen die Teilnahme am Luftverkehr zu sichern.
Mobilität ist das A und O für die Menschen mit Behinderung. Sie ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft. Die Serviceangebote der Flughäfen stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkungen problemfrei reisen können.
Die Bestimmungen der Verordnung gelten für all jene Hilfsleistungen, welche AbflugTransit und Ankunft ermöglichen und erleichtern sollen.
Um die vorgesehenen Hilfeleistungen so gut wie möglich nutzen zu können, ist es notwendig, die eigenen Bedürfnisse, mittels Meldung des Hilfebedarfs, mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit, dem betreffenden Luftfahrtunternehmen oder dem betreffenden Reiseunternehmen mitzuteilen.

Zielgruppen

Behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität 

Links

Rechte für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit

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