Zuständige Institution
Wohnsitzfinanzamt
Kurzbeschreibung
Für Menschen mit einer Körperbehinderung gibt es einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, sofern diese Person infolge ihrer Behinderung ihr eigenes Kraftfahrzeug zur Fortbewegung für Privatfahrten benötigen.
Beschreibung
Mit der Zusatzeintragung im Behindertenpass „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ oder „Blindheit“ kann für den eigenen PKW ein Pauschalbetrag von monatlich € 190,00 beim Wohnsitzfinanzamt geltend gemacht werden.
Hinweis: Personen, auf die diese Voraussetzung zutrifft, die jedoch über kein eigenes Fahrzeug verfügen, können die nachgewiesenen Aufwendungen für Taxifahrten bis monatlich € 153,00 steuerlich abschreiben (Vorlage der Rechnungen).
Voraussetzung:
- Ausweis nach § 29b StVO oder
- Befreiungsbescheid von der motorbezogenen Versicherungssteuer oder
- Eintragung im Behindertenpass über die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
Links
österreich.gv.at - KFZ Steuerfreibetrag
Kfz und Behinderung