Zuständige Institution
Wohnsitzfinanzamt
Beschreibung
Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.
Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung und beträgt jährlich: Bundesministerium Finanzen
Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld, Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht der Pauschalbetrag nicht zu.
Links
Bundesministerium Finanzen
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Arbeitnehmerveranlagung
Weitere Informationen / Formulare