Pauschaler Freibetrag

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt

Beschreibung

Bei Vorliegen von körperlichen oder geistigen Behinderungen vermindern Pauschalbeträge ohne Selbstbehalt das Einkommen. Eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger gilt als behindert, wenn der Grad der Behinderung mindestens 25 Prozent beträgt.
Der Pauschalbetrag ist abhängig vom Grad der Behinderung und beträgt jährlich: Bundesministerium Finanzen

Bei ganzjährigem Bezug von Pflegegeld (Blindenzulage, Blindengeld, Pflege- oder Blindenbeihilfe) steht der Pauschalbetrag nicht zu.

Links

Bundesministerium Finanzen
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderungen
Sozialministeriumservice - Steuerliche Absetzmöglichkeiten
Weitere Informationen
österreich.gv.at - Arbeitnehmerveranlagung
Weitere Informationen / Formulare

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