Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Zuständige Institution

Wohnsitzfinanzamt
Website

Beschreibung

Familienbeihilfe
Familienbeihilfe ist eine Beihilfe, welche Eltern von Kindern (unabhängig ob diese einer Beschäftigung nachgehen bzw. ein Einkommen haben oder nicht) erhalten.
Sie wird anlässlich der Geburt eines Kindes automatisch ohne Antragstellung gewährt.

Hinweis:
Der Familienbonus Plus ersetzt ab 1. Jänner 2019 die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.

Kinderabsetzbetrag
Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag hat jede/jeder Steuerpflichtige, die/der Familienbeihilfe bezieht.
Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt und ist nicht gesondert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

  • Österreichische Staatsbürger:innen
  • EU/EWR-Staatsbürger:innen & Schweizer Staatsbürger:innen
  • Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten
  • Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz
  • Aufenthaltsberechtigte, die nach dem Asylgesetz besonderen Schutz genießen
  • Subsidiär Schutzberechtigte (sofern keine Leistungen aus der Grundversorgung bezogen werden und Erwerbstätigkeit vorliegt)

Wie lange bekommt man Familienbeihilfe?

  • Für Kinder bis zum vollendeten 18.Lebensjahr;
  • Bei Berufsausbildung, Studium etc., bis max. zum vollendeten 24.Lebensjahr; 
  • Für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, wird die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt;
  • Für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, besteht ohne Altersbegrenzung Anspruch auf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe;

Wer bekommt die Familienbeihilfe?
Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.

Volljährige Kinder können die direkte Auszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages auf ihr Girokonto beim Finanzamt beantragen. Der Anspruch auf Familienbeihilfe wird jedoch weiterhin von den Eltern abgeleitet, die ihre Zustimmung auf dem Antragsformular per Unterschrift bestätigen müssen. Die Direktauszahlung kann von ihnen auch widerrufen werden. Der anspruchsberechtigte Elternteil kann die Direktauszahlung an ein volljähriges Kind auch selbst beantragen.

Voraussetzungen:
Einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern,

  • deren Lebensmittelpunkt sich in Österreich befindet und
  • deren Kind (auch Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkind) mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt oder für das sie überwiegend Unterhalt leisten, wenn zu keinem Elternteil Haushaltszugehörigkeit besteht.
  • deren volljähriges Kind ein Jahreseinkommen unter einem festgelegten Betrag verdient.  
    Siehe: Eigenes Einkommen des Kindes

Höhe der Leistung:
Für jedes Kind gibt es einen bestimmten Grundbetrag. 
Die Höhe der Familienbeihilfe wird durch das Alter des Kindes bestimmt und ist gestaffelt.
Bei Vorliegen einer Behinderung gibt es die erhöhte Familienbeihilfe, welche nach Dokumentation der Behinderung erbracht wird.

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind.

Schulstartgeld
Im September wird jeweils ein Schulstartgeld für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für September. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.

Zugang

Die Familienbeihilfe beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Für die Antragstellung brauchen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, den Meldezettel des Kindes und den der Antragsteller*in.

Links

österreich.gv.at - Familienbeihilfe
Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zur Familienbeihilfe und Beantragung (inkl. Download des Antragsformular)
finanz.at
österreich.gv.at - Kinderabsetzbetrag
Familienbeihilferechner AK
Zur Berechnung der Familienbeihilfe nutzen Sie den Familienbeihilferechner der Arbeiterkammer
Arbeiterkammer - Familienbeihilfe
Umfassende Informationen zur Familienbeihilfe (Anspruch, Beantragung, Höhe, etc) finden Sie auf dem AK-Portal

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors