Entschädigung für Verbrechensopfer

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website

Beschreibung

Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der EU und des EWR sowie alle Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich haben Anspruch auf die Sozialentschädigung für Verbrechensopfer, wenn sie

  • eine mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedrohte rechtswidrige und vorsätzliche Handlung eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben oder
  • Hinterbliebene oder Träger der Bestattungskosten sind, sollte die Tat den Tod des Opfers verursacht haben.

Für Opfer von Menschenhandel gibt es Ausnahmebestimmungen.

Leistungen für Opfer

  • Ersatz des Verdienstentganges
  • Einkommensabhängige Zusatzleistung
  • Heilfürsorge (zum Beispiel Kosten einer Psychotherapie)
  • Krisenintervention
  • Orthopädische Versorgung
  • Ersatz von beschädigten Hilfsmitteln (zum Beispiel Brillen oder Zahnprothesen)
  • Maßnahmen der beruflichen, sozialen und medizinischen Rehabilitation
  • Pflege- oder Blindenzulage
  • Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

Leistungen für Hinterbliebene

  • Ersatz des Unterhaltsentganges
  • Einkommensabhängige Zusatzleistung
  • Heilfürsorge (zum Beispiel Kosten einer Psychotherapie) und Orthopädische Versorgung
  • Bestattungskostenersatz

 

Wann muss der Antrag gestellt werden?
Wird das Ansuchen binnen drei Jahren nach der Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung, bzw. nach dem Tod des Opfers gestellt, so sind die Leistungen ab Erfüllung der Voraussetzungen zu erbringen, sonst erst mit Beginn des auf das Ansuchen folgenden Monats.
Bestattungskosten sowie Pauschalentschädigung für Schmerzengeld können nach Ablauf der dreijährigen Antragsfrist nicht mehr ersetzt werden.
Bei Straftaten vor 01.01.2020 gilt statt der dreijährigen Antragsfrist eine zweijährige.
Anträge auf Übernahme der Psychotherapiekosten unterliegen keiner Frist.

Zielgruppen

Anspruchsberechtigte:

  • Verbrechensopfer und ihre Hinterbliebenen.

Zugang

Schriftlicher Antrag an die Landesstelle des Sozialministeriumservice Vorarlberg.

Links

Sozialministeriumservice - Verbrechensopfer
jusline - Verbrechensopfergesetz

österreich.gv.at - Pauschalentschädigung für Schmerzengeld

 

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