Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Zielgruppen
Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Begünstigte Behinderte
- BezieherInnen von Pflegegeld od. vergleichbarer Leistungen aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften
- BezieherInnen erhöhter Familienbeihilfe
- BezieherInnen einer Geldleistung wegen Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit od. dauernder Erwerbsunfähigkeit
Der GdB wird auf Grund der Richtsatzverordnung ermittelt. Falls kein Bescheid oder Urteil vorliegt (z.B. Erwerbsunfähigkeitspension, Pflegegeld)) stellt ein Arzt bzw. eine Ärztin der Landesstelle des Sozialministeriumservice Vorarlberg den GdB fest. Er bzw. sie führt - soweit wie möglich - keine Untersuchung durch, sondern beurteilt aufgrund der Krankenbefunde u. unter Zugrundelegung der Richsatzverordnung den GdB.
Beschreibung
Wofür ist der Behindertenpass?
Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt viele Vorteile, ist aber nicht automatisch mit finanziellen Leistungen verbunden. Er kann jedoch oft als Nachweis dienen, dass Sie Anspruch auf finanzielle Vergünstigungen haben:
Ermäßigungen und Sondertarife
- bei Freizeit- und Kultureinrichtungen z.B. Konzerten und sonstigen Veranstaltungen
- Museen, Bädern, Seilbahnen
(vor dem Kartenerwerb immer wegen Preisermäßigungen für Menschen mit Behinderung anfragen) - ermäßigter Mitgliedsbeitrag bei Autofahrerclubs (nach deren Richtlinien)
- Fahrpreisermäßigungen bei der ÖBB, verschiedenen Verkehrsbetrieben und im
Verkehrsverbund
Steuerbegünstigungen
Bei einem GdB von weniger als 50% wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab dem GdB von 25% kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Dieser abweisende Bescheid dient als Nachweis im Sinne des § 35 Einkommenssteuergesetz.
Unterlagen für die Antragstellung:
- ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften
- aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie
- Meldezettel in Kopie
Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.
Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos.
Zugang
Antragstellung an:
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/III
A-6900 Bregenz
Kostentragung
Links
Sozialministeriumservice - Mein Ratgeber rund um den Behindertenpass
Sozialministeriumservice - Behindertenpass
Weitere Informationen
Sozialministeriumservice - Zusatzeintragungen
oesterreich.gv.at - Behindertenpass
Weitere Informationen u. Formulare