Behindertenpass

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Kurzbeschreibung

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der bei Anträgen, die nach dem 1. September 2016 im Sozialministeriumservice einlangen, im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Bestehende Eintragungen in Behindertenpässen werden durch das Inkrafttreten dieser Verordnung nicht berührt.
Er dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung (unabhängig von der Art der Behinderung oder Erkrankung); div. Zusatzeinträge sind möglich.

Zielgruppen

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • Begünstigte Behinderte
  • Bezieher:innen von Pflegegeld od. vergleichbarer Leistungen aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften
  • Bezieher:innen erhöhter Familienbeihilfe
  • Bezieher:innen einer Geldleistung wegen Invalidität, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit od. dauernder Erwerbsunfähigkeit

Falls noch kein Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit nach bundesgesetzlichen Vorschriften festgestellt wurde, erfolgt diese Feststellung durch ärztliche Sachverständige beim Sozialministeriumservice. Aktuelle medizinische Befunde und Atteste sollen in diesem Fall dem Antrag beigelegt werden.

Beschreibung

Wofür ist der Behindertenpass?
Der Behindertenpass dient als Nachweis der Behinderung und bringt viele Vorteile, ist aber nicht automatisch mit finanziellen Leistungen verbunden. Er kann jedoch oft als Nachweis dienen, dass Sie Anspruch auf finanzielle Vergünstigungen haben: 

Ermäßigungen und Sondertarife

  • bei Freizeit- und Kultureinrichtungen z.B. Konzerten und sonstigen Veranstaltungen
  • Museen, Bädern, Seilbahnen (vor dem Kartenerwerb immer wegen Preisermäßigungen für Menschen mit Behinderung anfragen)
  • ermäßigter Mitgliedsbeitrag bei Autofahrerclubs (nach deren Richtlinien)
  • Fahrpreisermäßigungen bei der ÖBB, verschiedenen Verkehrsbetrieben und im Verkehrsverbund

Steuerbegünstigungen
Bei einem GdB von weniger als 50% wird ein abweisender Bescheid erlassen. Ab dem GdB von 25% kann ein pauschalierter Steuerfreibetrag beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden. Dieser abweisende Bescheid dient als Nachweis im Sinne des § 35 Einkommenssteuergesetz.

Unterlagen für die Antragstellung:

  • ein färbiges EU-Passbild nach den geltenden ICAO Vorschriften
  • aktuelle medizinische Unterlagen z.B. Befunde in Kopie
  • Meldezettel in Kopie

Den Antrag können Sie auch online stellen.
Für die Bearbeitung des Online-Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handysignatur.

Der Antrag und die Ausstellung des Behindertenpasses sind kostenlos.

Diverse Zusatzeintragungen im Behindertenpass

Zugang

Antragstellung an:
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/III
A-6900 Bregenz

 

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