Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
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Beschreibung
Beim Neukauf und bei der Adaptierung eines Kraftfahrzeuges kann ein Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) gestellt werden. Dies ist maximal alle fünf Jahre möglich (gerechnet von Zulassungsdatum bis Zulassungsdatum).
Voraussetzungen:
- Das Kraftfahrzeug muss auf die körperbehinderte Person zugelassen sein.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über eine Lenkberechtigung verfügen, oder falls dies nicht möglich ist, glaubhaft machen, dass das Kraftfahrzeug überwiegend (mindestens zwei Mal wöchentlich) für ihre/seine persönliche Beförderung genutzt wird und sie/er mit der Lenkerin/dem Lenker im gemeinsamen Haushalt lebt.
- Das Fahrzeug muss nachweislich zur Erreichung des Arbeitsplatzes dienen. Als Nachweis reicht die Vorlage des Lohnzettels.
- Es muss ein Ausweis nach § 29b StVO vorliegen.
- Die Behinderung ist durch die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" im Behindertenpass nachzuweisen.
- Es ist der Nachweis über den erfolgten Erwerb des Kraftfahrzeuges zu erbringen. Die Person mit Behinderungen muss das Kraftfahrzeug besitzen und nicht nur lenken.
notwendige Unterlagen:
- Ansuchen auf Gewährung einer Beihilfe (Darlehen/Zuschuss) für den Ankauf bzw. die Adaptierung eines Kraftfahrzeuges (Kraftfahrzeuge – Ankauf/Adaptierung – Beihilfe (PDF, 259 KB))
- Ausweis gemäß § 29b StVO oder Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass
- Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung)
- Kopie der Lenkberechtigung (Führerschein)
- Pkw-Rechnung samt Zahlungsbestätigung (Originalbeleg)
- Lohnzettel als Einkommensnachweis
Die zuständige Stelle:
- das Sozialministeriumservice für Vorarlberg
oder - beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Pensionsversicherungsanstalt, Unfallversicherungsanstalt)
Links
Damit Menschen mit Behinderung mit dem Auto fahren können, ist aufgrund diverser verschiedener Einschränkungen, der Umbau des Fahrzeugs oder der Kauf eines behindertengerechten Autos erforderlich. Warum dies notwendig ist, was Sie dabei beachten sollten bzw. mit welchen Förderungen Sie rechnen können, erfahren Sie in unserem kostenlosen Ratgeber zum Thema “Auto behindertengerecht umbauen”.