Zuwendungen für pflegende Angehörige zur Unterstützung von Pflegekursen

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
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Website

Beschreibung

Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen bzw. Kurse zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung absolvieren können, kann eine finanzielle Unterstützung gewährt werden.
Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden.

Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können ab 1.1.2023 bei Vorliegen einer sozialen Härte (Einkommen) an nahe Angehörige einer Person mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 1 gewährt werden, die an einem oder mehreren Kursen zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung teilnehmen.

Mit dieser Zuwendung soll die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Pflegekursen einschließlich Schulungen oder fachlicher Anleitung zuhause durch nahe Angehörige von pflegebedürftigen Personen verbessert werden, womit die häusliche Pflege erleichtert und zur Prävention gegen physische und psychische Überlastungen beigetragen werden soll.
Die Zuwendung kann auch für online zu absolvierende Pflegekurse gewährt werden.

Die Höhe der Rückerstattung der Kosten ist mit 200 Euro pro Jahr begrenzt.

Links

Zuwendungen für pflegende Angehörige zur Unterstützung von Pflegekursen
Antrag
Broschüre Land Vorarlberg: Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsangebote 2023

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