Zuständige Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Seit Jahren werden die behindertengerechten öffentlichen Toiletten in Städten und Gemeinden, aber auch jene an den Autobahnraststellen mit dem sogenannten "Euro-Zylinderschloss" ausgestattet. Das bedeutet, dass nur mehr jener Personenkreis Zutritt haben wird, der diese Toiletten dringend braucht.
Außerdem können Sie mit dem "Euro Schlüssel, euro key" auch alle sog. „Behinderten-WC´s" benutzen (in Städten, Gemeinden, Hochschulen, Universitäten, Freizeiteinrichtungen, Kaufhäusern und Autobahnen seit 1986), sowie in weiteren europäischen Staaten, wie Italien, Schweiz, Tschechien oder Kroatien.
Neben der WC-Ausstattung bietet das Euro-Zylinderschloss aber auch weitere Einsatzmöglichkeiten: Beispielsweise sind derzeit oft ältere, unzugängliche Gebäude mit Schrägaufzügen für behinderte Menschen ausgerüstet.
Der Schlüssel, um diese Hilfen in Betrieb zu nehmen, muss mühsam beim Portier oder Hauspersonal gesucht werden. Mit dem Euro-Zylinderschloss und dem euro-key sind solche Einrichtungen sofort benutzbar.
Wie wird bestellt?
Laden Sie das EuroKey Bestellformular (PDF) herunter und füllen es aus.
Kreuzen Sie bitte am Formular zur Beantragung eines EuroKey an, dass Sie der Datenverarbeitung zustimmen – nur so können Sie einen EuroKey erhalten.
Den Nachweis der Behinderung legen Sie bitte bei (Kopie des Bundesbehindertenpasses oder Kopie des Ausweises nach § 29 b StVO, jeweils Vorder- und Rückseite) und senden diese gemeinsam mit dem Antrag an folgende Adresse:
Österreichischer Behindertenrat
Kennwort EuroKey
1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sind die Voraussetzungen für den Erhalt eines Schlüssels erfüllt, senden wir Ihnen den EuroKey eingeschrieben per Post zu. Bitte bestellen Sie den Schlüssel nicht vor längeren Abwesenheiten! Bei Unzustellbarkeit, etwa wegen einer Urlaubsreise, wird der EuroKey nach zwei Wochen wieder an uns zurückgeschickt.
Zielgruppen
Folgende Zusatzeintragungen im Behindertenpass bestätigen den Bedarf:
- Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung
- Bedarf einer Begleitperson
- überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen
- ist hochgradig sehbehindert
- ist blind
- ist taubblind
Als Inhaber:in eines gültigen Bundesbehindertenpasses ohne den erforderlichen Zusatzeintragungen, erhalten Sie mit einem medizinischen Befund den euro-key kostenlos in folgenden Fällen:
- Schwere Darmerkrankung z.B. Morbus Crohn oder Colitis schweren Ausmaßes
- Insulinpflichtiger Diabetes
- Schwere Gehbehinderung ohne Eintrag der Unzumutbarkeit
- Bei der Notwendigkeit zu katheterisieren (kein Dauerkatheter).