Euro Schlüssel, euro key

Zuständige Institution

Österreichischer Behindertenrat - ÖAR
Favoritenstraße 111/11
1100 Wien
Tel: +43 1 5131533

Kurzbeschreibung

Anlagen für behinderte Menschen, die verschlossen werden müssen, werden mit dieser europaweit genormten Schließtechnik ausgestattet

Beschreibung

Seit Jahren werden die behindertengerechten öffentlichen Toiletten in Städten und Gemeinden, aber auch jene an den Autobahnraststellen mit dem sogenannten "Euro-Zylinderschloss" ausgestattet. Das bedeutet, dass nur mehr jener Personenkreis Zutritt haben wird, der diese Toiletten dringend braucht. 

Außerdem können Sie mit dem "Euro Schlüssel, euro key" auch alle sog. „Behinderten-WC´s" benutzen (in Städten, Gemeinden, Hochschulen, Universitäten, Freizeiteinrichtungen, Kaufhäusern und Autobahnen seit 1986), sowie in weiteren europäischen Staaten, wie Italien, Schweiz, Tschechien oder Kroatien.

Neben der WC-Ausstattung bietet das Euro-Zylinderschloss aber auch weitere Einsatzmöglichkeiten: Beispielsweise sind derzeit oft ältere, unzugängliche Gebäude mit Schrägaufzügen für behinderte Menschen ausgerüstet.
Der Schlüssel, um diese Hilfen in Betrieb zu nehmen, muss mühsam beim Portier oder Hauspersonal gesucht werden. Mit dem Euro-Zylinderschloss und dem euro-key sind solche Einrichtungen sofort benutzbar.

Wie wird bestellt?

ACHTUNG! Veraltete Formulare für den euro-key liegen noch vereinzelt bei Organisationen und Ministerien auf.
Wir können jedoch nur noch das aktuelle Formular mit Stand September 2019 annehmen, weil nur dieses den neuen Datenschutzbestimmungen entspricht.
Besonders wichtig: Kreuzen Sie bitte am Formular an, dass Sie der Datenverarbeitung zustimmen – nur so können Sie einen euro-key erhalten!

Nachweis der Behinderung beilegen – die Kopie des Bundesbehindertenpasses oder die Kopie des Ausweises nach § 29 b StVO (jeweils Vorder- und Rückseite) – und an folgende Adresse senden: 

ÖAR 
Kennwort euro-key
1100 Wien, Favoritenstraße 111/11
oder an dieseDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!schicken 

Zielgruppen

Ein/e Inhaber:in eines gültigen Bundesbehindertenpasses – mit entsprechender Zusatzeintragung, die den Bedarf bestätigt – oder eines gültigen Parkausweises für Menschen Behinderung nach § 29b StVO.
Folgende Zusatzeintragungen im Behindertenpass bestätigen den Bedarf:
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Bedarf einer Begleitperson
  • überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen
  • ist hochgradig sehbehindert
  • ist blind
  • ist taubblind

Als Inhaber:in eines gültigen Bundesbehindertenpasses ohne den erforderlichen Zusatzeintragungen, erhalten Sie mit einem medizinischen Befund den euro-key kostenlos in folgenden Fällen:

  • Schwere Darmerkrankung z.B. Morbus Crohn oder Colitis schweren Ausmaßes
  • Insulinpflichtiger Diabetes
  • Schwere Gehbehinderung ohne Eintrag der Unzumutbarkeit
  • Bei der Notwendigkeit zu katheterisieren (kein Dauerkatheter).

Kostentragung

Der euro-key kann, dank einer Förderung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, gratis abgegeben werden, aber nur dann wenn oben genannte Kriterien erfüllt werden.
Sollte keines der Dokumente vorhanden sein, sind obengenannte Beeinträchtigungen mittels medizinischen Befundes nachzuweisen. In diesen Fällen ist der Schlüssel kostenpflichtig.

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