Zuständige Institution
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095
6901 Bregenz
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Fax +43 5574 511 920095
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Kontaktperson
Elke Bernhard
Tel: +43 5574 511 24171
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Zielgruppen
Menschen mit einer mittelgradigen bis schweren mentalen bzw. mehrfachen Behinderung (mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf), die eine überwiegende Leistungsfähigkeit (50 %) nicht erreichen und deren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen nicht gesichert ist.
Ziele/Wirkung
Der Mensch mit Behinderung
- ist am offenen Arbeitsmarkt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich angestellt
- ist zumindest über der Geringfügigkeitsgrenze, vorzugsweise jedoch in einem Ausmaß von zumindest 50% angestellt
- erhält eine reguläre Bezahlung nach Kollektivvertrag
Kernleistungen
- Finanzieller Zuschuss an den Dienstgeber des Menschen mit Behinderung
- Höhe des Zuschusses orientiert sich an der behinderungsbedingten Leistungsminderung
- Die Höhe der Leistungsminderung wird mittels Arbeitsplatzgutachten festgestellt
Zugang
- Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe (ärztliches Gutachten, Bescheid über erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf)
- Arbeitsplatzgutachten über das Ausmaß der Leistungsminderung
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)