Zuschuss zu den Lohnkosten - Integrativer Arbeitsplatz

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 920095

Kontaktperson

Elke Bernhard
Tel: +43 5574 511 24171

Zielgruppen

Menschen mit einer mittelgradigen bis schweren mentalen bzw. mehrfachen Behinderung (mit erhöhtem sonderpädagogischen Förderbedarf), die eine überwiegende Leistungsfähigkeit (50 %) nicht erreichen und deren Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen nicht gesichert ist. 

Ziele/Wirkung

Der Mensch mit Behinderung

  • ist am offenen Arbeitsmarkt arbeits- und sozialversicherungsrechtlich angestellt
  • ist zumindest über der Geringfügigkeitsgrenze, vorzugsweise jedoch in einem Ausmaß von zumindest 50% angestellt
  • erhält eine reguläre Bezahlung nach Kollektivvertrag

Kernleistungen

  • Finanzieller Zuschuss an den Dienstgeber des Menschen mit Behinderung
  • Höhe des Zuschusses orientiert sich an der behinderungsbedingten Leistungsminderung
  • Die Höhe der Leistungsminderung wird mittels Arbeitsplatzgutachten festgestellt

Zugang

  • Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe beim Amt der Landesregierung
  • Nachweis der Zugehörigkeit zur Zielgruppe (ärztliches Gutachten, Bescheid über erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf)
  • Arbeitsplatzgutachten über das Ausmaß der Leistungsminderung

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors