Entgeltfortzahlung - Zuschüsse der AUVA

Zuständige Institution

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA
Außenstelle Dornbirn
Eisengasse 12
6850 Dornbirn
Tel.: +43 5 93 93-34901
Fax: +43 5 93 93-34915
 

Beschreibung

Dienstgeber:innen, die in ihrem Unternehmen durchschnittlich nicht mehr als 50 bzw. 10 Dienstnehmer:innen beschäftigen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen von der AUVA folgende Leistungen:
  • Zuschuss nach Entgeltfortzahlung wegen Unfall oder Krankheit
  • Differenzvergütung für bestimmte Personengruppen
Zuschüsse nach Entgeltfortzahlung beschränken sich nicht auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, sondern werden grundsätzlich auch bei Privat- bzw. Freizeitunfällen und sonstigen Krankheiten gezahlt.

Ein Anspruch auf Differenzvergütung besteht für Unfälle bestimmter Personengruppen, die sich nach dem 30. Juli 2013 ereignet haben.
In folgenden Fällen erhalten Sie die Differenz zwischen dem Zuschuss zur Entgeltfortzahlung und der tatsächlichen Höhe der geleisteten Entgeltfortzahlung einschließlich der Sonderzahlungen vergütet:
  • bei Unfällen von Mitgliedern oder freiwilligen Helfer:innenn einer Blaulichtorganisation im Sinne des § 176 Abs. 1 Z 7 lit. a ASVG während der Ausbildung, Übung oder im Einsatzfall
  • bei Unfällen von Personen im Zivil-, Präsenz- oder Ausbildungsdienst während eines Einsatzes im Rahmen des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, die eine Wiederaufnahme ihres Dienstverhältnisses verhindern

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