Behindertengerechter Arbeitsplatz

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Beschreibung

Das Behinderteneinstellungsgesetzt verpflichtet den/die Arbeitgeber:in ausdrücklich zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitgeber:innen müssen seit dem 1.1.2006 geeignete und im konkreten Fall erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderung

  • den Zugang zur Beschäftigung
  • die Ausübung eines Berufes,
  • den beruflichen Aufstieg und
  • die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (§ 6 Abs. 1a BEinstG).

Die Arbeitsinspektion ist damit beauftragt, den Status eines Arbeitsplatzes zu prüfen und seine Tauglichkeit für Menschen mit Behinderungen festzustellen bzw. zu gewährleisten.

Für folgende Bereiche werden finanzielle Förderungen angeboten:

  • Schaffung neuer behindertengerechter Arbeits- oder Ausbildungsplätze
  • Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
  • Umbau von Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume)
  • Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte):
  • Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen und
  • Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen

Achtung:
Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung vor dem Kauf und fügen Sie mehrere Kostenvoranschläge als Anlage hinzu. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

zuständige Behörde:
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg

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