Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
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Beschreibung
Das Behinderteneinstellungsgesetzt verpflichtet den Arbeitgeber ausdrücklich zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Arbeitgeber müssen seit dem 1.1.2006 geeignete und im konkreten Fall erforderliche Maßnahmen ergreifen, um Menschen mit Behinderung
- den Zugang zur Beschäftigung
- die Ausübung eines Berufes,
- den beruflichen Aufstieg und
- die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen (§ 6 Abs. 1a BEinstG).
Die Arbeitsinspektion ist damit beauftragt, den Status eines Arbeitsplatzes zu prüfen und seine Tauglichkeit für Menschen mit Behinderungen festzustellen bzw. zu gewährleisten.
Für folgende Bereiche werden finanzielle Förderungen angeboten:
- Schaffung neuer behindertengerechter Arbeits- oder Ausbildungsplätze
- Adaptierung von bestehenden Räumen (z.B. Sanitäranlagen)
- Umbau von Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume)
- Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte):
- Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen und
- Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen
Achtung:
Beantragen Sie die finanzielle Unterstützung vor dem Kauf und fügen Sie mehrere Kostenvoranschläge als Anlage hinzu. Der Antrag kann formlos gestellt werden.
zuständige Behörde:
Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Links
Unternehmensservice Portal - Arbeitsplatzgestaltung
Ausführliche Informationen zur Gestaltung behindertengerechter Arbeitsplätze