Arbeitsplatzsicherungszuschuss

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
 

Kurzbeschreibung

Ist der Arbeits- oder Ausbildungsplatz einer Person mit Behinderung gefährdet, kann für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung ein Zuschuss zu den Lohn- und Ausbildungskosten gewährt werden.

Zielgruppen

Personen mit Behinderung welche in einem Arbeits- bzw. Lehrverhältnis stehen.

Ziele/Wirkung

Nach erfolgter Glaubhaftmachung der Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes durch den/die Dienstgeber:in dient die Förderung der Sicherung desselben.

Kernleistungen

Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen, zuzüglich einer Pauschalabgeltung für die Lohnnebenkosten von maximal 50 %.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, bis zu einer Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe.

Dauer des Zuschusses
Für die Zeit des Vorliegens der Gefährdung jeweils für ein Jahr, maximal aber für drei Jahre.
Bei einer besonderen Gefährdungssituation kann der maximale Bewilligungszeitraum

  • bei Jugendlichen bis 24 Jahre mit einem besonderen Nachreifungsbedarf
  • Menschen ab Absolvierung des 50. Lebensjahres und
  • Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen

auf bis zu insgesamt fünf Jahre erstreckt werden.

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