Angebote
Mittwoch, 31 Juli 2019 12:45
Schule für Kinder mit Hörschädigung - LZH
Zuständige Institution
Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
sms +43 664 461 09 53
sms +43 664 461 09 53
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Kontaktperson
Zielgruppen
Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte - Kinder im Alter ab 6 Jahren
Schulbehörde und soziales Umfeld
Schulbehörde und soziales Umfeld
Ziele/Wirkung
- Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Pflichtschullaufbahn sind geschaffen worden.
- Kind schließt erfolgreich seinen Schulbesuch ab, mit größtmöglichem Wissen, Lautsprachkompetenz, Gebärdensprachkompetenz (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und psychischer Stabilität.
- Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
- Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen.
Kernleistungen
- Persönliches Beratungsgespräch
- Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
- Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
- Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
- Beschulung in Kleingruppen nach individuellen Förderplänen
- Klassenhilfe/Stützlehrer:innen
- Heilpädagogisches Reiten
- Schulbusdienst
- Mittagstisch
- Tagesbetreuung inkl. Förderunterricht
- Unterstützung bei Anträgen für den Schulbesuch
- HNO-Ambulanz
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Links
Landeszentrum für Hörgeschädigte - Schule für Hör- und Sprachbildung
Wegweiser Sonderpädagogischer Förderbedarf in Vorarlberg
Ausführliche Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (Begriffsbestimmung, Prozedere der Antragstellung, etc.)
Published in
Sonderpädagogische Schulen in Vorarlberg