Gelebte Inklusion – auch am Spielplatz

Im Rahmen des Spielraumgesetzes wurden bisher über 200 öffentliche Spiel- und Freiräume vom Land gefördert. Besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Inklusion, das betrifft auch die Auswahl der Spielgeräte und der barrierefreie Zugang.      

Im Jahr 2009 setzte der Vorarlberger Landtag das zumindest im deutschsprachigen Raum einzigartige Spielraumgesetz in Kraft. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, Kindern verstärkt die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten durch das Spielen im Freien zu erproben und zu entwickeln. Dazu sind die Gemeinden angehalten, mit Beteiligung der Bevölkerung in einem sogenannten Spielraumkonzept die im Gemeindegebiet erforderlichen Spielplätze und Freiräume zum Spielen auszuweisen sowie notwendige öffentliche Spielräume zu schaffen und zu erhalten.

Erhöhte Fördersätze bei Barrierefreiheit

Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft, die niemanden aufgrund einer Behinderung ausschließt, wird bei der Spielraumförderung schon im Antragsformular abgefragt, inwieweit bei der Planung die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäß lassen sich mit einer bewussten Planung unnötige Barrieren für Menschen mit Behinderungen vermeiden, ohne dass dadurch das Anregungspotenzial für Spiel und Abenteuer für alle Nutzungsgruppen verloren geht. Darüber hinaus bedarf es einer bewussten Auswahl an Spielgeräten, die auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei erreichbar sind. So wird bei der Spielraumförderung ein weiterer Zuschlag gewährt, wenn der Spielraum zumindest ein barrierefrei zugängliches und nutzbares Spielgerät aufweist; dies kann beispielsweise ein Sandspieltisch, eine breite Rutsche oder eine Rollstuhlschaukel sein.

Zudem wird den Gemeinden empfohlen, im Eingangsbereich eines Spielplatzes eine Kommunikationstafel aufzustellen, die eine sogenannte "Unterstützte Kommunikation" ermöglicht. „Diese Tafel hilft nicht nur Kindern mit Behinderungen, sondern auch Familien mit anderer Muttersprache, sich auf dem Spielplatz zu verständigen“, sagt Landesrätin Rüscher: „Sie ist ein sichtbares Zeichen für einen bewussten Umgang mit dem Thema Inklusion.“

Weitere Information zu Spielraumförderung unter: www.vorarlberg.at/raumplanung-spielraumförderung

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