Kurzzeitpflege im Pflegeheim (Übergangs- oder Urlaubspflege)

Zuständige Institution

Wohnsitzgemeindeamt
Website

Beschreibung

Hier ist nur eine vorübergehende Aufnahme in einem Pflegeheim geplant. Ziel ist, wieder eine Rückkehr in die eigene Wohnung, in das familiäre Betreuungsumfeld zu erreichen.

  • Übergangspflege: Von einer Übergangspflege sprechen wir, wenn der Aufenthalt in einem Pflegeheim nach einem Spitalsaufenthalt nötig ist, da die häusliche Betreuung und Pflege noch nicht möglich ist. Während des Aufenthalts können die notwendige unterstützende Betreuung und Pflege organisiert und wenn nötig kleinere Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. 
  • Urlaubspflege: Die Urlaubspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen selbst eine Pause und Erholung. Denn nur wer sich selbst pflegt und sich Pausen schenkt, kann längere Zeit für andere Menschen mit Kraft und Energie da sein.
  • Krisensituation: Wenn pflegende Angehörige – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen – für eine gewisse Zeit die Pflege nicht übernehmen können, besteht die Möglichkeit einer vorübergehenden Aufnahme in ein Pflegeheim.

Zugang

Über das Wohnsitzgemeindeamt an die zuständige Bezirkshauptmannschaft, Abteilung Sozialhilfe. 

Auskünfte: 
- Gemeinde 
- Sozialhilfeabteilungen bei den Bezirkshauptmannschaften 
- Pflegeheime

Bei Fragen in Zusammenhang mit Tagesbetreuungsplätzen sowie Urlaubsbetten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Heim oder an
connexia – Gesellschaft für Gesundheit und Pflege GmbH
Broßwaldengasse 8, Postfach 52
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 48787-0
Fax +43 5574 48787-6
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Webseite

Links

Rund um die Pflege daheim - Bildungshaus Batschuns

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