Zuständige Institution
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00
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Website
Beschreibung
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des
- Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und des
- Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen
Wie bekomme ich den Angehörigenbonus?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Sie sind in der Pensionsversicherung wegen der Pflege einer*eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert:
Dann erhalten Sie den Angehörigenbonus automatisch von dem Pensionsversicherungsträger, bei dem sie selbst- oder weiterversichert sind. - Sie pflegen seit mindestens 1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung und Ihr monatliches Netto-Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als € 1.594,50:
Um den Angehörigenbonus zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem Pensionsversicherungsträger stellen, von dem Ihr*e nahe*r Angehörige*r das Pflegegeld erhält.
Download
Angehörigenbonus für pflegende Angehörige
Links
PV - Informationen zum Angehörigenbonus
österreich.gv.at - Allgemeines zum Thema "Pflegende Angehörige"
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Betreuende und pflegende Angehörige
österreich.gv.at - Versicherungsmöglichkeiten
freiwillige Pensionsversicherung für pflegende Angehörige - PVA