Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Zuständige Institution

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website

Beschreibung

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung des

  • Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und des
  • Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen

Wie bekomme ich den Angehörigen­bonus?
Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Sie sind in der Pensionsversicherung wegen der Pflege einer*eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert:
    Dann erhalten Sie den Angehörigenbonus automatisch von dem Pensionsversicherungsträger, bei dem sie selbst- oder weiterversichert sind.
  • Sie pflegen seit mindestens 1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung und Ihr monatliches Netto-Einkommen betrug im vergangenen Kalenderjahr durchschnittlich nicht mehr als € 1.594,50:
    Um den Angehörigenbonus zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem Pensionsversicherungsträger stellen, von dem Ihr*e nahe*r Angehörige*r das Pflegegeld erhält.

Download

Angehörigenbonus für pflegende Angehörige

Links

PV - Informationen zum Angehörigenbonus
österreich.gv.at - Allgemeines zum Thema "Pflegende Angehörige"

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Betreuende und pflegende Angehörige
österreich.gv.at - Versicherungsmöglichkeiten
freiwillige Pensionsversicherung für pflegende Angehörige - PVA

Schriftgrösse

Our Sponsors