Therapieangebote für Kinder und Jugendliche - aks

Zuständige Institution

aks gesundheit GmbH
Geschäftsbereich Kinderdienste
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-5323

Beschreibung

Die aks - Kinderdienste bieten zahlreiche Therapieangebote für Kinder und Jugendliche. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Kernleistungen

Logopädie 
Sprechen und Sprache sind für die Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Sie sind eine Brücke von Mensch zu Mensch.
Kommunikation bedeutet sich mitteilen zu können, Wünsche und Bedürfnisse verständlich zu äußern und sein Umfeld zu verstehen.
Wir bieten gezielte Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Auffälligkeiten des Sprechens, des Sprachverständnisses, des Hörens, der Stimme, der Nahrungsaufnahme und des Schluckens.

Physiotherapie 
Kinder sind vor allem eines – aktiv.
Bewegung ist eine wichtige Voraussetzung, um die Welt selbstständig zu entdecken. Deshalb unterstützen wir Kinder aller Altersstufen, Bewegungsabläufe zu erlernen.
Die Kinder setzen sich spielerisch mit den eigenen wachsenden Kräften auseinander. Sie erfahren, wie sie ihren Körper beherrschen und in Bewegung setzen können. Sie entwickeln in kleinen Schritten ein Gefühl für Bewegungskontrolle. Alles, was zu ihrer Selbstständigkeit beiträgt, ist erlaubt – mit und ohne Hilfsmittel.

Ergotherapie 
Ergotherapie befasst sich mit dem Zusammenspiel von Bewegung, Wahrnehmung und Lernen. Sie unterstützt durch „sinnvolle“ Aktivitäten die Entwicklungsschritte des Kindes. Bewegung, Spiel, Selbstständigkeit und Interaktion stehen dabei im Mittelpunkt. Erfolgserlebnisse und das „tätig sein“ sind Grundlage für die Auseinandersetzung mit den Anforderungen des täglichen Lebens.

Musiktherapie 
Musiktherapie ist der gezielte Einsatz von Musik im Rahmen einer therapeutischen Beziehung zur Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung seelischer, körperlicher und geistiger Gesundheit.

Kostentragung

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.

Links

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