Mobile Familienentlastung - Amt der Vorarlberger Landesregierung

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 924195
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Kontaktperson

Julia Wackernell
Tel.: +43 5574 511 24150
E-Mail
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Kurzbeschreibung

Seit dem Jahr 2009 gewährt das Land Familienentlastung in Form von Leistungsbons (Familienentlastungsgutscheine). Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen  können diese Leistungsbons wahlweise bei verschiedenen Leistungsanbietern einlösen.

Beschreibung

Mobile Familienentlastung dient insbesondere den pflegenden Angehörigen. Sie können sich verstärkt der Betreuung der anderen Familienmitglieder (insbesondere Geschwisterkinder) widmen oder sich von der anstrengenden Pflege erholen.
Mit einem Leistungsbon können jeweils 90 % der Kosten einer Betreuungsstunde bezahlt werden. Für die Familie verbleibt ein 10 %iger Kostenbeitrag.
Die Mobile Familienentlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt und ist ebenfalls für Pflege und Betreuung einzusetzen.

Zielgruppen

Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 2 Jahren, mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen und Pflegegeldbezug, die überwiegend im familiären Umfeld betreut werden.

Zugang

Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe (die Erstantragstellung muss vor Beendigung des 18. Lebensjahres erfolgen)

Links

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Familienentlastung
Alle Information zur Familienentlastung: Informationsbroschüre, Antragsformular etc.

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