Zuständige Institution
aks gesundheit GmbH
Rheinstraße 61
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 202-0
Fax: +43 5574 202 9
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Kontaktperson
Geschäftsbereichsleitung Kinderdienste
Carmen Hagspiel Lässer
Tel: +43 55 74 202-5323
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Carmen Hagspiel Lässer
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Beschreibung
Die ersten Lebensjahre sind prägend für den Verlauf der kindlichen Entwicklung. Aus verschiedenen Gründen kann es dabei zu Schwierigkeiten und Problemen kommen. Die Frühförderung und Familienbegleitung ist eine Möglichkeit, bei der Eltern frühzeitig Unterstützung finden und Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen gefördert werden.
Unser Hauptziel ist die individuelle Entfaltung des Kindes. Zudem sind die aks Frühförderinnen bzw. Frühförderer Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die Familie und das Umfeld.
Unser Hauptziel ist die individuelle Entfaltung des Kindes. Zudem sind die aks Frühförderinnen bzw. Frühförderer Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die Familie und das Umfeld.
Zielgruppen
Die aks Frühförderinnen bzw. Frühförderer betreuen Kinder ab dem Säuglingsalter bis zum Schuleintritt, die aus kognitiven, körperlichen, emotionalen oder sozialen Gründen Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung zeigen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Zusammenarbeit mit Eltern und Geschwistern.
Um Eltern und Kindern die bestmögliche Betreuung anbieten zu können, beginnt die Frühförderung und Familienbegleitung so früh als möglich, oft bereits nach der Geburt im Krankenhaus. Voraussetzung dafür ist immer der Wunsch bzw. das Einverständnis der Eltern..
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Zusammenarbeit mit Eltern und Geschwistern.
Um Eltern und Kindern die bestmögliche Betreuung anbieten zu können, beginnt die Frühförderung und Familienbegleitung so früh als möglich, oft bereits nach der Geburt im Krankenhaus. Voraussetzung dafür ist immer der Wunsch bzw. das Einverständnis der Eltern..
Ziele/Wirkung
Ziel ist die individuelle Entfaltung und Entwicklung, die psychosoziale Stabilität der Kinder und ihre soziale Integration bestmöglich zu fördern, sowie deren Umfeld beratend zu begleiten.
Kernleistungen
Das Kind wird von seinen Bedürfnissen ausgehend in seiner Entwicklung gefördert. Die Eltern und Bezugspersonen werden aktiv in den Förderprozess eingebunden.
Je nach Bedarf legen wir den Förderschwerpunkt auf unterschiedliche Bereiche, beispielsweise Spielentwicklung, Wahrnehmung, Selbstständigkeit, Sprache, etc.
Darüber hinaus beraten, informieren und unterstützen wir Bezugspersonen und Kindergartenpädagoginnen bzw. Kindergartenpädagogen.
Zugang
- Zuweisung durch Kinder- oder Hausarzt mittels Rehaschein
- Zuweisung durch Krankenhaus, Risikoerfassungsprogramm
- Interne Zuweisungen durch die fachärztlichen Sprechtage
Kostentragung
Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Beratung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.
Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich.