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Dienstag, 02 Mai 2023 11:25

Krankentransporte und Fahrtkosten

Zuständige Institution

Österreichische Gesundheitskasse Vorarlberg
Jahngasse 4
6850 Dornbirn
Tel: +43 5 0766-19
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Website

Beschreibung

Wer krank und gehunfähig ist, benötigt Hilfe beim Weg zur Behandlung. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) unterstützt Sie dabei.

Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt Transportkosten, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass die bzw. der gehunfähig erkrankte Versicherte oder Angehörige auf Grund ihres bzw. seines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, auch nicht mit einer Begleitperson.

Transportkosten werden in Höhe der vertraglich festgelegten Tarife für folgende Beförderungen übernommen:

  • zur Anstaltspflege in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt bzw. aus dieser Krankenanstalt in die Wohnung der bzw. des Erkrankten
  • bei aus medizinischen Gründen notwendiger Überstellung zur stationären Behandlung von einer Krankenanstalt in die nächstgelegene geeignete Krankenanstalt,
  • zur ambulanten Behandlung zur nächstgelegenen geeigneten Vertragsärztin bzw. zum nächstgelegenen geeigneten Vertragsarzt, der nächstgelegenen geeigneten Vertrags(Gruppen)praxis oder zur nächstgelegenen geeigneten Einrichtung (Vertragseinrichtung) bzw. in die Wohnung der bzw. des Erkrankten zurück, zur körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln

Folgende Transportarten sind möglich:

  • Krankenbeförderung
  • Krankentransport/Rettungstransport
  • Notarzttransport

Wie erhalte ich einen Transportschein?
Wenn die Voraussetzungen für einen Transport erfüllt sind, stellt Ihnen Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt oder die zuständige Behandlungsstelle den benötigten Krankentransportschein aus.

Was bedeutet "gehunfähig"?
„Gehunfähig“ bedeutet, dass jemand aufgrund des geistigen oder körperlichen Zustands nicht in der Lage ist, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, auch nicht mit einer Begleitperson. Es zählen nur medizinische Gründe.

 

Für Fahrten ab 01.07.2025 ist bei einem Krankentransport bzw. bei einer Krankenbeförderung ein Selbstbehalt zu bezahlen.
Bei Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäterin bzw Sanitäter, mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro (2025) an.
Für Krankentransporte, bei denen eine sanitätsdienstliche Begleitung notwendig ist, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro (2025), also der doppelten Rezeptgebühr.

Ausnahmen:

  • Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.
  • Auch Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind von einer Kostenbeteiligung befreit. 
  • Nicht betroffen sind zeitkritische Transporte. Dazu zählen Rettungstransporte und Notarzttransporte, bei denen eine rasche medizinische Hilfeleistung erforderlich ist.

Der Anteil wird im Nachhinein für durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte von der Österreichischen Gesundheitskasse vorgeschrieben.
Die Vorschreibung erfolgt für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr.
Versicherte erhalten ein detailliertes Forderungsschreiben mit einer Aufschlüsselung der durchgeführten Fahrten.

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Folder Krankentransporte und Fahrtkosten

Links

gesundheitskasse.at - Krankentransporte und Fahrtkosten
Österreichisches Rotes Kreuz - Krankentransporte

 

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