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Angebote

Mobile Familienentlastung
Seit dem Jahr 2009 gewährt das Land Familienentlastung in Form von Leistungsbons. Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen  können diese Leistungsbons wahlweise bei verschiedenen Leistungsanbietern einlösen.
Mobile Familienentlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag dazu vor dem 18. Lebensjahr gestellt wurde.

Persönliche Assistenz zur gesellschaftlichen Teilhabe

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Persönliche Assistenz im Privatbereich

Published in Mein Kind wird 18

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