Angebote
Dienstag, 30 Juli 2019 14:57
Integrationsbetreuung für Kinder mit Sehschädigung in Schulen - LZH
Zuständige Institution
Schule für Sehförderung und Blindenpädagogik am
LZH Landeszentrum für Hörgeschädigte
Feldgasse 24 LZH Landeszentrum für Hörgeschädigte
6850 Dornbirn
Tel. +43 5572 25733
Fax +43 5572 25733-4
sms +43 664 461 09 53
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Fax +43 5572 25733-4
sms +43 664 461 09 53
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Kontaktperson
Terminvereinbarung unter
Tel: +43 5572 25733
Fax +43 5572 25733-4
Tel: +43 5572 25733
Fax +43 5572 25733-4
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Kurzbeschreibung
Seit September 2019 haben wir einen neuen Standort. Die Schule für Sehförderung und Blindenpädagogik ist seither am LZH in Dornbirn angegliedert.
Schulpflichtige Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit werden von uns im Rahmen des Unterrichts betreut und unterstützt.
Schulpflichtige Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit werden von uns im Rahmen des Unterrichts betreut und unterstützt.
Beschreibung
Integrative Betreuung von Schüler:innen mit Sehschädigung in allen Pflichtschulen und weiterführenden Schulen Vorarlbergs.
Die Schüler:innen werden nach dem Lehrplan für blinde und hochgradig-sehbehinderte Schüler:innen unterrichtet.
Die Schüler:innen werden nach dem Lehrplan für blinde und hochgradig-sehbehinderte Schüler:innen unterrichtet.
Wir
- begleiten und fördern unsere Schüler:innen mit Sehbehinderung oder Blindheit im Unterricht
- setzen fachspezifische pädagogische Fördermaßnahen um
- vermitteln Blindentechniken
- arbeiten vernetzt mit Eltern, Lehrpersonen und Fachkräften zusammen
- unterstützen und sensibilisieren Lehrpersonen und die Kinder in der Klasse für das Thema Sehbehinderung/Blindheit
- beraten bei der Auswahl und der Beschaffung von Hilfsmitteln sowie bei pädagogischen Maßnahmen im Unterricht
- lehren Strategien in Orientierung, Mobilität und lebenspraktischen Fertigkeiten
- machen Low Vision Abklärungen
- bieten Beratungen und Unterstützung für den Einsatz von IT-Hilfsmitteln an
- führen schulübergreifende Projekte durch und ermöglichen so das Kennenlernen von anderen Kindern mit Sehbehinderung und Blindheit
Zielgruppen
Schüler:innen im Bereich der Schule mit Sehbehinderung oder Blindheit.
Unter dem Begriff Sehschädigung werden sehbehinderte und blinde Kinder zusammengefasst.
Als sehbehindert werden Schüler:innen bezeichnet, deren Sehvermögen trotz optimaler Korrektur mit Brille oder Linse stark herabgesetzt ist.
Unter dem Begriff Sehschädigung werden sehbehinderte und blinde Kinder zusammengefasst.
Als sehbehindert werden Schüler:innen bezeichnet, deren Sehvermögen trotz optimaler Korrektur mit Brille oder Linse stark herabgesetzt ist.
Zugang
- Zugehörigkeit zur Zielgruppe
- Zuweisung durch Frühförderung, Sehschule, Augenärzt:innen
- Direktanmeldung ist auch möglich
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)
Published in
Betreuung