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Für Fahrten ab 01.07.2025 ist bei einem Krankentransport bzw. bei einer Krankenbeförderung ein Selbstbehalt zu bezahlen.

Bei Krankenbeförderungen – also Fahrten ohne Sanitäterin bzw Sanitäter, mit einem Taxi oder Fahrtendienst – fällt ein Kostenanteil in Höhe der Rezeptgebühr von 7,55 Euro (2025) an.
Für Krankentransporte, bei denen eine sanitätsdienstliche Begleitung notwendig ist, liegt der Selbstbehalt bei 15,10 Euro (2025), also der doppelten Rezeptgebühr.

Ausnahmen

  • Ausgenommen sind Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie bestimmte medizinisch notwendige Fahrten, etwa zur Chemotherapie, Strahlentherapie oder Dialyse.
  • Auch Kinder bis zum 15. Lebensjahr sind von einer Kostenbeteiligung befreit.
  • Nicht betroffen sind zeitkritische Transporte. Dazu zählen Rettungstransporte und Notarzttransporte, bei denen eine rasche medizinische Hilfeleistung erforderlich ist.

Der Anteil wird im Nachhinein für durchgeführte Krankenbeförderungen bzw. Krankentransporte von der Österreichischen Gesundheitskasse vorgeschrieben. Die Vorschreibung erfolgt für maximal 28 Fahrten pro Kalenderjahr. Versicherte erhalten ein detailliertes Forderungsschreiben mit einer Aufschlüsselung der durchgeführten Fahrten.

Mehr Informationen
ÖGK Krankentransporte und Fahrtkosten