Zuständige Institution
Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
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Beschreibung
Arbeitgeber:innen, die 25 oder mehr Arbeitnehmer:innen beschäftigen, müssen in Österreich laut Behinderteneinstellungsgesetz pro 25 Arbeitnehmer:innen jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen (Beschäftigungspflicht). Falls dies nicht erfolgt, ist eine Ausgleichstaxe. zu zahlen. Die Höhe der Ausgleichstaxe wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz angepasst.
Tipp:
Arbeitgeber:innen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde: Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Tipp:
Arbeitgeber:innen, die begünstigte behinderte Menschen als Lehrlinge einstellen, haben Anspruch auf eine Prämie. Die Gewährung dieser Prämie erfolgt jährlich im Nachhinein.
zuständige Behörde: Sozialministeriumservice Landesstelle Vorarlberg
Links
Unternehmensservice Portal - Auflagen für Arbeitgeber:innen
Weitere Informationen zu Arbeitgeber-Auflagen finden Sie auf dieser Website auch in Gebärdensprache
Sozialministeriumservice - Arbeit und Ausbildung
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