Zuständige Institution
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel: +43 (1) 711 00
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website
Beschreibung
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
- des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
- des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)
für Personen beschlossen, die eine/n nahe/n Angehörige/n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Personen, die nahe Angehörige pflegen, haben im Jahr 2023 automatisch Anspruch auf 750 Euro – und ab 2024 auf 1.500 Euro Angehörigenbonus, wenn sie sich aufgrund der Pflege in der Pensionsversicherung selbst- bzw. weiterversichert haben.
Den Bonus erhalten auf Antrag bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen auch andere Angehörige mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionist:innen.
Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023
Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.
Links
österreich.gv.at - Allgemeines zum Thema "Pflegende Angehörige"
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - Betreuende und pflegende Angehörige
österreich.gv.at - Versicherungsmöglichkeiten
PV - Informationen zum Angehörigenbonus
kostenlose Pensionsversicherung für pflegende Angehörige - PVA