Studienbeihilfe (erhöhte)

Zuständige Institution

Studienbeihilfenbehörde
Gudrunstraße 179
1100 Wien
Tel: +43 1 60173 0
Fax: +43 1 60173 200

Beschreibung

Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr.
Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

Voraussetzungen für den den Bezug von Studienbeihilfe

Zuständige Behörde:
Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

Zielgruppen

Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht.

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