sehsam - Pädagogische Sehfrühförderstelle

Zuständige Institution

Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg (BSVV)
Ingrüne 12
6858 Schwarzach
Tel. +43 5572 58 221
Fax +43 5572 58 221 337
E-Mail
Website

Kontakt

sehsam - Pädagogische Sehfrühförderstelle des Vorarlberger Blinden- und Sehbehindertenverbandes
Am Kehlerpark 2
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 200 321 30
E-Mail
Website

Kontaktperson

Leiterin, Sehfrühförderin und Low Vision Beraterin
Jasmin Maccani
Mobil: +43 650 58 22 192
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kurzbeschreibung

Wir sind die pädagogische Sehfrühförderstelle des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Vorarlberg für Kinder mit einer Sehbehinderung, Blindheit oder Seh-Mehrfachbehinderung. 

Zielgruppen

Kinder, ab dem dritten Lebensmonat bis zur erfolgreichen Einschulung, in ganz Vorarlberg

Kernleistungen

Damit sich ein Kind trotz Sehbehinderung bestmöglich entwickeln kann, ist eine regelmäßige Förderung durch visuelle Stimulationen sehr wichtig. Mit dem Kind gestalten wir Spiel- und Fördersituationen, in denen es unterschiedliche Seherfahrungen machen kann und so „sein Sehen“ gezielt in Handlungen einzusetzen lernt.
Die Arbeit mit den Eltern und Kind wird ambulant geleistet, im Lebensumfeld des Kindes: Zuhause, in der Spielgruppe, im Kindergarten – dort, wo das Kind lebt und lernt.
Sehbeeinträchtigungen wirken sich nicht nur auf die Entwicklung jedes Kindes ganz unterschiedlich aus, sondern bringen je nach Tätigkeit auch unterschiedliche Schwierigkeiten oder Einschränkungen mit sich. Darum sind wir bemüht individuelle Hilfestellungen für jedes Kind zu finden.
Eltern und Kind werden auf den Schuleintritt vorbereitet.

Zugang

Niedergelassene Augenärzt:innen, Krankenhäuser und Sehschulen, Kinderärzt:innen, Kindergärten und Spielgruppen, Optiker:innen, andere therapeutische Stellen oder die Familien selbst.

Erstgespräche und Erstabklärungen können von allen Eltern in Anspruch genommen werden und sind kostenlos.
Kommt es zu einer Zusammenarbeit zwischen der Sehfrühförderstelle und den Eltern, ist für die Kostenübernahme ein Antrag an die Vorarlberger Landesregierung zu stellen.
Für die Antragstellung ist ein augenärztlicher Befund erforderlich.

Kostentragung

Die Kosten für die pädagogische Sehfrühförderung trägt der Sozialfond der Vorarlberger Landesregierung.

 

Info Pool

Schriftgrösse

Info Pool

Our Sponsors