Zuständige Institution
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 924195
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Kontaktperson
Julia Wackernell
Tel.: +43 5574 511 24150
E-Mail
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Beschreibung
Beschreibung in leicht verständlicher Sprache
Seit dem Jahr 2009 gewährt das Land Familienentlastung in Form von Leistungsbons (Familienentlastungsgutscheine). Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen können diese Leistungsbons wahlweise bei verschiedenen Leistungsanbietern einlösen.
Die Mobile Familienentlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt.
Die Leistungsbons dienen zur Entlastung der Familie, d. h., die Betreuung und Pflege eines Kindes mit Behinderung kann vorübergehend an geschulte Betreuungspersonen abgegeben werden.
Mit einem Leistungsbon können jeweils 90 % der Kosten einer Betreuungsstunde bezahlt werden. Für die Familie verbleibt ein 10 %iger Kostenbeitrag.
Zielgruppen
Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 2 Jahren, mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen und Pflegegeldbezug, die überwiegend im familiären Umfeld betreut werden.
Zugang
Voraussetzung für die Gewährung der Mobilen Familienentlastung ist unter anderem ein Pflegegeldbezug.
Antrag auf Gewährung von Integrationshilfe (die Erstantragstellung muss vor Beendigung des 18. Lebensjahres erfolgen)
Neuanträge können ab dem 01.06. des jeweiligen Folgejahres gestellt werden (Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum).
Links
Amt der Vorarlberger Landesregierung - Familienentlastung
Alle Information zur Familienentlastung: Informationsbroschüre, Antragsformular etc.