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Mobile Familienentlastung - Amt der Vorarlberger Landesregierung

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Landhaus
6901 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 924195
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Website

Kontaktperson

Julia Wackernell
Tel.: +43 5574 511 24150
E-Mail
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Beschreibung

Neuerungen ab 1.9.2025: 
Erhöhte Stundenkontingente, Pilotmodell Dienstleistungscheck

Neuerungen ab 1.1.2026: 
Erweiterung für Erwachsene (18 – 65 Jahre), die bereits eine tagesstrukturierende Integrationshilfe-Leistung in Anspruch genommen haben

Seit dem Jahr 2009 gewährt das Land Familienentlastung in Form von Leistungsbons (Familienentlastungsgutscheine). Familien von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen können diese Leistungsbons wahlweise bei verschiedenen Leistungsanbietern einlösen. 
Die Mobile Familienentlastung wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt.

Die Leistungsbons dienen zur Entlastung der Familie, d. h., die Betreuung und Pflege eines Kindes mit Behinderung kann vorübergehend an geschulte Betreuungspersonen abgegeben werden. 
Mit einem Leistungsbon können jeweils 90 % der Kosten einer Betreuungsstunde bezahlt werden. Für die Familie verbleibt ein 10 %iger Kostenbeitrag.

Zielgruppen

  • Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 2 Jahren, mit Beeinträchtigung ihrer geistigen Fähigkeiten bzw. körperlichen Funktionen und Pflegegeldbezug, die überwiegend im familiären Umfeld betreut werden.
  • Menschen mit Behinderungen im Alter von 18 bis 65 Jahren, sofern sie derzeit oder früher Leistungen im Bereich tagesstrukturierender Integrationshilfe (beispielsweise Qualifizierungsprojekte, betreutes Arbeiten) erhalten haben.

Zugang

Voraussetzungen zur Gewährung der Mobilen Familienentlastung

  • Voraussetzung für die Gewährung der Mobilen Familienentlastung ist unter anderem ein Pflegegeldbezug.
  • Die Antragstellung ist erst ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich.
  • Andere Integrationshilfeleistungen werden dabei berücksichtigt (z.B. Stationäre Familienentlastung, Ganztagsbetreuung, ...).

Neuanträge können ab dem 01.06. des jeweiligen Folgejahres gestellt werden (Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum).
Erstanträge nach dem 18. Lebensjahr können ab dem 01. Oktober 2025 gestellt werden und werden ab dem 01. Jänner 2026 aliquot bis 31. August 2026 gewährt.
Einlangende Anträge werden ab dem 01. November anteilsmäßig berechnet.

Links

Broschüre Mobile Familienentlastung 2025/2026

Amt der Vorarlberger Landesregierung - Familienentlastung
Alle Information zur Familienentlastung: Informationsbroschüre, Antragsformular etc.