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Kindergarten für Kinder mit Hörschädigung - LZH

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25 733
Fax: +43 5572 25 733 4
SMS +43 664 461 09 53

Kontaktperson

Elisabeth Minatti
Tel: +43 5572 25 733 26

Beschreibung

Am Landeszentrum für Hörgeschädigte besteht im Vorfeld des Schulbereichs ein Kindergarten mit Öffentlichkeitsrecht. In diesem Kindergarten werden hörgeschädigte Kinder, hörgeschädigte Kinder mit einer Zusatzbehinderung und hörende Kinder aus der Umgebung des Landeszentrums in eine Kleingruppe von drei bis zehn Kindern (altersadäquat) aufgenommen.

Zielgruppen

  • Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte, hörende Kinder von hörgeschädigten Eltern
  • hörende Kinder aus der Umgebung im Alter von 2 bis 6 Jahren

Ziele/Wirkung

  • Voraussetzungen wurden geschaffen, dass das Kind trotz seiner Behinderung in seiner gewohnten sozialen Umgebung aufwachsen kann.
  • Kind ist auf den Schuleintritt bestmöglich vorbereitet - in den Bereichen Wissen, Lautsprache, Gebärdensprache (wenn erforderlich bzw. gewünscht) und Persönlichkeitsentwicklung.
  • Soziales Umfeld ist über die laufende Entwicklung des Kindes informiert und wirkt beim Prozess mit

Kernleistungen

  • Persönliches Beratungsgespräch
  • Abklärung der vorliegenden Behinderung und Gutachtenerstellung
  • Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten
  • Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
  • Ganzheitliche Entwicklungsförderung in Kleingruppen der Frühfördergruppe des Kindergartens bzw des Kindergartens nach individuellen Förderplänen (mit der Möglichkeit einer Reintegrationsgruppe)
  • Unterstützung bei Anträgen für den Besuch des Kindergartens und der Frühfördergruppe des Kindergartens
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Busdienst
  • Mittagstisch
  • Tagesbetreuung
  • HNO-Ambulanz

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)