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Integrative schulische Ausbildung - Bildungsdirektion für Vorarlberg

Zuständige Institution

Bildungsdirektion für Vorarlberg
Bahnhofstraße 12
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 4960

Kontaktperson

Leitung im Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik
Christian Kompatscher MA
Bahnhofstraße 12
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 4960-305
M: +43 664 81 09 314

Beschreibung

Inklusion und Sonderpädagogik
Im Bundesland Vorarlberg bestehen für die sonderpädagogische Förderung seit vielen Jahren unterschiedliche Angebote. So kann Unterricht für Kinder mit besonderen Bedürfnissen einerseits in Kleingruppen in Sonderschulklassen oder in integrativen Settings an allen Pflichtschulen stattfinden.
Durch die Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention im Jahre 2008 ergibt sich für Österreich der klare Auftrag, Inklusion an Schulen weiter zu entwickeln. Im Vordergrund steht eine größtmögliche Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler an altersadäquaten Aktivitäten. Barrieren sind zu erkennen und abzubauen.

Wer unterstützt Eltern in der Umsetzung von Integration für ihre Kinder mit Behinderung?
Der Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS) ist für die Integration von Kindern mit Behinderung in die Regelschule zuständig.
Er ist für die Koordination sämtlicher Maßnahmen im schulischen Bereich verantwortlich, die in Zusammenhang mit Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik stehen.
FIDS – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik

Integrativer Unterricht in Volks- und Mittelschulen sowie in Polytechnischen Schulen
Eine integrative / inklusive Beschulung kann an allen Volks- und Mittelschulen sowie an Polytechnischen Schulen stattfinden. Schülerinnen und Schüler mit Besonderem Förderbedarf (BFB) und Sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) werden gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern nach allen Lehrplänen unterrichtet.
Durch den Einsatz verschiedener Lernformen wird ein Miteinander auf verschiedenen Leistungsniveaus möglich. Voraussetzung dafür ist die ständige Auseinandersetzung mit Unterrichtsqualität (innere Differenzierung, Individualisierung, Evaluation standortbezogener Förderkonzepte etc.) und Formen des Teamteachings durch zusätzlich zugeteiltes Lehr- bzw. Unterstützungspersonal.

Sonderpädagogischer Förderbedarf
Ein Sonderpädagogischer Förderbedarf im schulrechtlichen Sinn gemäß § 8 Schulpflichtgesetz 1985 liegt vor, wenn eine Schülerin bzw. ein Schüler infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volksschule, Neuen Mittelschule oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag und nicht gemäß § 15 Schulpflichtgesetz 1985 vom Schulbesuch befreit ist.
Informationen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf

Prozessgestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule für Kinder mit diagnostizierter Beeinträchtigung
Mit dem Ziel Bildung für alle Kinder in Vorarlberg zu gewährleisten wurde unter der Federführung des Fachbereichs Chancengleichheit und Behinderung des Landes Vorarlberg die Arbeitsgruppe „Dialoggespräche“ initiiert. Das Ergebnis dieses Zusammenwirkens ist die vorliegende Prozessdarstellung des Übergangs vom Kindergarten in die Schule.
Ziel der vorliegenden Prozessgestaltung ist es, dass möglichst viele Kinder mit diagnostizierter Beeinträchtigung nach dem Kindergarten integrativ beschult werden. Die Ablaufplanung gewährleistet die nötige Transparenz für den Übergang vom Kindergarten in die Schule und klärt die Zuständigkeiten. Die Prozessdarstellung soll den Eltern Sicherheit geben, dass der Übergangsprozess gut begleitet wird, dass es klare Zuständigkeiten, einen zeitlichen Ablauf und verantwortliche Ansprechpersonen gibt. Die Ablaufplanung dient als Leitlinie für alle beteiligten Personen und ermöglicht es Kooperationen und Ressourcen so gut wie möglich für das Kind zu nutzen.
Die Prozessgestaltung wurde von den Teilnehmenden der „Dialoggespräche“ – Fachbereich Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik (FIDS), Landesschulinspektor (LSI), Integration Vorarlberg, Netzwerk Eltern Selbsthilfe, Instituts für Sozialdienste (ifs), aks, Fachbereich Kindergarten und Fachbereich Chancengleichheit und Behinderung des Landes Vorarlberg – erstellt.
Broschüre

Grundstufe - Sekundarstufe
Mit unterschiedlichen Voraussetzung kommen Kinder von der Grundstufe in die Sekundarstufe.
Um diesen Übergang optimal für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten, finden Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern, sonderpädagogischen Beraterinnen und Beratern statt.
Dabei haben die Erziehungsberechtigten noch einmal die Wahlmöglichkeit zwischen einer integrativen Beschulung an einer Mittelschule oder einer Beschulung an einer Allgemeinen Sonderschule.
Im gefächerten Unterricht der Sekundarstufe müssen Möglichkeiten für Querverbindungen und Wechselbeziehungen genützt werden.
Es sollen fächerübergreifende Bildungseinheiten konzipiert werden, die über einen längeren Zeitraum in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden können.

Sekundarstufe - Arbeit / Beruf
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen, deshalb liegt eine integrierte Umsetzung dieser verbindlichen Übung nahe.
Es soll von der persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Verstärkt sollen Plan- und Rollenspiele sowie projektorientierter Unterricht in das Unterrichtsgeschehen einfließen.
Durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise dieser besonderen Aufgabenstellungen ergibt sich eine Vielzahl von Lernfeldern und Lernmöglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern zu einem Entwicklungsstand verhelfen sollen, verantwortungsbewusst in die Arbeits- und Berufswelt einzusteigen und dort auch bestehen zu können.
Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Arbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtig stellen.
Die Entwicklung der Selbstkompetenz und die Auseinandersetzung mit der Arbeits- und Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz) sollen angestrebt werden.