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Integrationsbetreuung für hörgeschädigte Kinder in Kindergärten und Schulen - LZH

Zuständige Institution

Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
 

Zielgruppen

  • Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte
  • Kinder im Alter ab 4 Jahren
  • Kindergärten, Schulen, Schulbehörde und soziales Umfeld

Ziele/Wirkung

  • Schaffung von Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration des Kindes im Kindergarten bzw. in der Schule
  • Kind schließt den integrierten Kindergarten- bzw. Schulbesuch erfolgreich ab
  • Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen

Kernleistungen

Integrationsbetreuung in Kindergarten und Schule:

  • Informations- und Aufklärungsgespräche bez. vorliegender Behinderungsproblematik im Kindergarten und in der Schule
  • Aufarbeitung von schulischem Lernstoff (Förderunterricht)
  • Beratung u./ Unterstützung der Pädagogen, des Klienten und des sozialen Umfeldes
  • Abklärung der vorliegenden Behinderung und / oder Gutachtenerstellung
  • Erstellung sonderpädagogischer Gutachten
  • Schulung von Kindergartengruppen und Schulklassen im Umgang mit ihrem hörgeschädigten Kindergarten-/Schulkind
  • HNO-Ambulanz
  • Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
  • Sozialarbeiterische Unterstützung des sozialen Umfeldes

Zugang

Zuweisung durch Ärzte, andere Institutionen oder über Schulen, Kindergärten;

Direktanmeldung ist möglich.

Kostentragung

durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)