Zuständige Institution
Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
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Zielgruppen
- Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte
- Kinder im Alter ab 4 Jahren
- Kindergärten, Schulen, Schulbehörde und soziales Umfeld
Ziele/Wirkung
- Schaffung von Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration des Kindes im Kindergarten bzw. in der Schule
- Kind schließt den integrierten Kindergarten- bzw. Schulbesuch erfolgreich ab
- Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen
Kernleistungen
Integrationsbetreuung in Kindergarten und Schule:
- Informations- und Aufklärungsgespräche bez. vorliegender Behinderungsproblematik im Kindergarten und in der Schule
- Aufarbeitung von schulischem Lernstoff (Förderunterricht)
- Beratung u./ Unterstützung der Pädagogen, des Klienten und des sozialen Umfeldes
- Abklärung der vorliegenden Behinderung und / oder Gutachtenerstellung
- Erstellung sonderpädagogischer Gutachten
- Schulung von Kindergartengruppen und Schulklassen im Umgang mit ihrem hörgeschädigten Kindergarten-/Schulkind
- HNO-Ambulanz
- Psychologische Abklärung, Beratung und Gutachtenerstellung
- Sozialarbeiterische Unterstützung des sozialen Umfeldes
Zugang
Zuweisung durch Ärzte, andere Institutionen oder über Schulen, Kindergärten;
Direktanmeldung ist möglich.
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)