Zuständige Institution
Landeszentrum für Hörgeschädigte (LZH)
Feldgasse 24
6850 Dornbirn
Tel: +43 5572 25733
Fax: +43 5572 25733 4
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Zielgruppen
- Leicht- bis hochgradig Hörgeschädigte, Gehörlose, Spätertaubte, Kinder mit auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung, mehrfachbehinderte Hörgeschädigte
- Kinder im Alter ab 4 Jahren
- Kindergärten, Schulen, Schulbehörde und soziales Umfeld
Ziele/Wirkung
- Schaffung von Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration des Kindes im Kindergarten bzw. in der Schule
- Kind schließt den integrierten Kindergarten- bzw. Schulbesuch erfolgreich ab
- Schulbehörde hat Informationen über die Leistungssituation des Kindes in der Schule für die Festlegung von Förderungen
Kernleistungen
Integrationsbetreuung in Kindergarten und Schule:
- Aufklärung von Eltern, Schülern und Lehrern über Hörschädigung und ihre Auswirkungen
- bei Bedarf Einzel- bzw. Gruppenförderung des hörgeschädigten Kindes
- Vermittlung zu weiteren Institutionen bzw. Therapiemöglichkeiten
- technische Beratung
Zugang
Zuweisung durch Ärzte, andere Institutionen oder über Schulen, Kindergärten;
Direktanmeldung ist möglich.
Kostentragung
durch den Vorarlberger Sozialfonds (Integrationshilfe)