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Grad der Behinderung

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
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Website

Kurzbeschreibung

Die Grundlage für die Einschätzung des Grades der Behinderung bildet die Beurteilung der Funktionsbeeinträchtigungen im körperlichen, geistigen, psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung in Form eines ärztlichen Sachverständigengutachtens.

Beschreibung

Wie kommen Sie zu Ihrem Grad der Behinderung?
Sie wollen den Grad Ihrer Behinderung feststellen lassen, z.B. für einen erhöhten Kündigungsschutz oder einen Behindertenpass?

Haben Sie Anspruch auf Vergünstigungen?
Voraussetzung für die meisten Vergünstigungen ist,

  • dass Ihr Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt und
  • dass Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben.

Bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 Prozent bekommen Sie einen ablehnenden Bescheid.

Was müssen Sie tun?
Sie stellen einen Antrag beim Sozialministeriumservice. Ihren Antrag können Sie persönlich, per Post, per E-Mail, per Fax oder im Internet einreichen. Für einen Internet-Antrag brauchen Sie eine Bürgerkarte oder eine Handy-Signatur.

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • ein färbiges EU-Passbild
  • aktuelle medizinische Unterlagen und Befunde in Kopie
  • eine gültige Aufenthaltsbewilligung (nur Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern)

Links

Sozialministeriumservice - Feststellung Grad der Behinderung

ÖZIV- Einschätzung des Grades der Behinderung (GdB) für: Behindertenpass/Begünstigtenstatus (BEinstG)/erhöhte Familienbeihilfe