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Assistenzhunde: Blindenführhunde, Servicehunde, Signalhunde

Zuständige Institution

Sozialministeriumservice (SMS) – Landesstelle Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6903 Bregenz
Tel: +43 5574 6838
Fax: +43 5 9988 7205
E-Mail
Website

Beschreibung

Als Assistenzhunde gelten gem. § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird. Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal 30.000 Euro bei Service- und Signalhunden mit maximal 10.000 Euro begrenzt.
  • Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.

Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zuständig.

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Dr. Petra Wegscheider - Assistenzhund am Arbeitsplatz

Links

Assistenzhund österreich.gv.at
Österreichischer Blinden- und Sehbehindertenverband - Blindenführhunde
Sozialministeriumservice - Mobilitätsförderungen
Partnerhunde Österreich