Patientenanwaltschaft - ifs

Zuständige Institution

ifs Patientenanwaltschaft
Valdunastraße 16
6830 Rankweil
Tel: +43 5522 403 4040
Fax: +43 5522 403 6513
E-Mail
Website

Kontaktperson

Mag. Christian Fehr
Tel: +43 5522 403 4041
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Kurzbeschreibung

Die Verbesserung der Rechtsstellung psychisch kranker Menschen in Psychiatrischen Krankenanstalten oder Abteilungen ist das Ziel des Unterbringungsgesetzes.

Beschreibung

Die ifs Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung auf Grundlage des Unterbringungsgesetzes (UbG).
Nach dem UbG ist es unser Auftrag Patient:innen, die gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen wurden, oder dort Zwangsmaßnahmen unterliegen, parteilich zu vertreten.
„Unterbringung“ im Sinn des Gesetzes bedeutet, dass durch ärztliche Verfügungen im Rahmen der stationären psychiatrischen Behandlung, Rechte von Patient:innen eingeschränkt werden.

Ziel ist die unverzügliche Klärung der rechtlichen Lage, ohne langwieriges Aktenverfahren.
Die Zwangssituation soll für die Betroffenen, durch unsere Vertretung vor Ort, raschest aufgehoben werden.
Der persönliche Behandlungswunsch der Betroffenen, als Patientenwille, soll weitgehendst Berücksichtigung finden.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich auf das LKH-Rankweil.

Die ifs Patientenanwaltschaft ist vom Krankenhaus unabhängig.

Zielgruppen

  • Patient:innen während des Aufenthaltes im psychiatrischen Krankenhaus
  • ehemalige Patient:innen sowie Selbsthilfegruppen
  • Mitarbeiter:innen von psychiatrischen Krankenhäusern (Ärzt:innen, Pflegepersonal sowie Therapeut:innen)
  • Angehörige von Patient:innen bzw. ehemalige Patient:innen eines psychiatrischen Krankenhauses

Kernleistungen

  • Gerichtliche Vertretung beim Überprüfungsverfahren ärztlich angeordneter Zwangsmaßnahmen (Aufenthalt bzw. Behandlung gegen oder ohne Zustimmung, Freiheitsbeschränkungen wie Fixierung, Ausgangssperre usw.)
  • Gerichtliche Vertretung bei Zwangseinweisung durch Polizei, Amts- oder Gemeindearzt
  • Außergerichtliche Vertretung unmittelbar in der Zwangssituation gegenüber behandelndem Arzt und Pflegepersonal durch mediative Vermittlung
  • Beratung und Information über Patientenrechte, Unterbringungsgesetz, Alternativen zur stationären Behandlung, Maßnahmen nach § 21 StGB, Sachwalterschaft, Patientenverfügungen

Zugang

Die Pati­en­ten­an­walt­schaft ist für Anfra­gen wochen­tags von 8:00 bis 16:00 Uhr tele­fo­nisch erreich­bar. Bei Bedarf kann ein per­sön­li­ches und ver­trau­li­ches Gespräch ver­ein­bart wer­den. Wir unter­lie­gen der gesetz­li­chen Ver­schwie­gen­heits­pflicht.

Bei Anfragen sind die Patientenanwälte wochentags von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Bei Bedarf können Sie ein persönliches Gespräch mit einer ifs Patientenanwält*in vereinbaren, das aufgrund unserer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht vertraulich ist.

Downloads

Patientenrechte und Unterbringungsgesetz
Ausführliche Informationen der ifs Patientenanwaltschaft zu Patientenrechten

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