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Integrationshilfeverordnung (Verordnung der Landesregierung über die Gewährung von Integrationshilfe)

Zuständige Institution

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abt. IVa Soziales und Integration
Römerstraße 15
6900 Bregenz
Tel: +43 5574 511 24105
Fax +43 5574 511 924195
 

Kurzbeschreibung

Auf der Grundlage des seit September 2006 in Kraft befindlichen Gesetzes zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Chancengesetz) hat die Landesregierung eine Integrationshilfeverordnung erlassen, die die wichtigen für die Umsetzung entscheidenden Details regelt.

Beschreibung

Die Integrationshilfeverordnung regelt im Wesentlichen

  • die Leistungen, für die Integrationshilfe gewährt wird,
  • die Voraussetzungen zur Gewährung von Integrationshilfe sowie
  • das Antragsverfahren, die Kontrollerfordernisse und die Rückerstattungen.

Der erste Abschnitt der Integrationshilfeverordnung fasst sämtliche Integrationshilfeleistungen in einer übersichtlichen Gesamtschau (Leistungskatalog) zusammen. 
Im zweiten Abschnitt geht es um die Voraussetzungen für die Gewährung von Integrationshilfe, während der dritten Abschnitt Verfahren, Kontrolle und Rückerstattung regelt.

Die jeweils geltende Fassung der Integrationshilfeverordnung kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.