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Heimaufenthaltsgesetz

 

Beschreibung

Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein Menschenrecht und steht jeder/jedem Einzelnen von uns zu. Dazu gehört auch das Recht auf Bewegungsfreiheit, das durch das Heimaufenthaltsgesetz geschützt wird.

Menschen, die in Einrichtungen leben, sind häufig von Freiheitsbeschränkungen betroffen. Das heißt, ihre Bewegungsfreiheit wird durch verschiedene Maßnahmen eingeschränkt. Das Heimaufenthaltsgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Freiheitsbeschränkung von wem angewendet werden darf. Das Ziel ist dabei, immer nur so kurz wie nötig und als letzte Möglichkeit eine Maßnahme zur Freiheitsbeschränkung zu setzen.

Ob die Bestimmungen des Heimaufenthaltsgesetzes eingehalten werden, überprüft die Bewohnervertretung.

In Einrichtungen in denen das HeimAufG nicht gilt, dürfen - sofern nicht ein anderes Gesetz (z.B. UbG) eine Grundlage bietet- keine freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gesetzt werden. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen dürfen immer nur auf Basis einer gesetzlichen Ermächtigung durchgeführt werden, fehlt diese, kann auch in Einrichtungen, die in § 99 StGB geregelte Freiheitsentziehung justizstrafrechtlich relevant werden.

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