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Barrierefreiheitsgesetz

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz setzt Österreich den sogenannten „European Accessibility Act“ um.
Ab 28. Juni 2025 werden Unternehmen damit grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch barrierefreie Produkte auf den Markt zu bringen, sofern diese vom Geltungsbereich des Gesetzes umfasst sind. 

Das Gesetz umfasst folgende Maßnahmen

  • Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen für die vom Barrierefreiheitsgesetz erfassten Produkte und Dienstleistungen
  • Verpflichtung der Unternehmen, nur dem Barrierefreiheitsgesetz entsprechende, barrierefreie Produkte und Dienstleistungen auf den Markt zu bringen
  • Einrichtung einer Marktüberwachung (Sozialministeriumservice)

Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz - WKO

Anwendbar ab 28. Juni 2025