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Antidiskriminierungsgesetz (ADG) Vorarlberg

Beschreibung

Das Vorarlberger Antidiskriminierungsgesetz, in Kraft getreten am 1. Juni 2005, setzt die Richtlinien der EU zur Verhinderung von Diskriminierungen

  • aus rassischen oder ethnischen Gründen,
  • aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung,
  • einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie des Geschlechtes

für den Bereich der Landesgesetzgebung und Landesverwaltung um. 

Das Gesetz gilt für alle angeführten Diskriminierungen in folgenden Angelegenheiten, soweit sie in die Regelungskompetenz des Landes fallen:

  • Dienstrecht der Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich Personalvertretungsrecht,
  • Land- und Forstarbeitsrecht,
  • Zugang zu selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, einschließlich des beruflichen Aufstiegs,
  • Berufsberatung, Berufsaus- und –weiterbildung,
  • Umschulung sowie
  • Mitgliedschaft und Mitwirkung in beruflichen Vertretungen, einschließlich der Inanspruchnahme von deren Leistungen. 

Das Gesetz sieht neben einem allgemeinen Diskriminierungsverbot (Ausnahmen: gerechtfertigte Ungleichbehandlungen Paragraph 4) Vorschriften zur Gleichbehandlung von Dienstnehmern, Schadenersatzregelungen im Rahmen des Rechtsschutzes, ein allgemeines Benachteiligungsverbot sowie rechtliche Möglichkeiten, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren, vor.

Darüber hinaus haben Antidiskriminierungsstellen

  • die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Diskriminierungen zu fördern,
  • davon betroffene Personen zu unterstützen,
  • Untersuchungen und Überprüfungen durchzuführen sowie
  • Berichte zu erstatten und Empfehlungen vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen.

Zu Antidiskriminierungsstellen in Vorarlberg bestimmt wurden der Landesvolksanwalt, soweit es um Diskriminierungen in der Verwaltung des Landes sowie in anderen Bereichen geht als jenen, für die der Patientenanwalt zuständig ist, sowie der Patientenanwalt für Diskriminierungen von Patient:innen und Klient:innen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Krankenanstalten, Alters- und Pflegeheime, diverse Sozialeinrichtungen).

Links

Antidiskriminierungsgesetz Vorarlberg
Das vollständige Antidiskriminierungsgesetz können Sie hier nachlesen.
Landesvolksanwalt für das Land Vorarlberg
Patientenanwalt für das Land Vorarlberg